Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.02.2005

Eing. Dat. 02.02.2005

 

Nr. 800/1

 

 

 

Gebührenverzicht bei Bürgerengagement
Änderungsantrag CDU vom 31.01.2005, DS I (A) 800/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob bei Veranstaltungen unter freiem Himmel auf die Erhebung von Verwaltungskosten für Erlaubnisse und Gestattungen  aus Billigkeitserwägungen verzichtet werden kann, wenn sich sowohl Privatpersonen als auch Vereine und Vereinigungen in nicht kommerzieller Absicht mit einem Stand an einem öffentlichen Straßenfest beteiligen.


Begründung:

Viele Privatpersonen, Initiativen, Vereine und Vereinigungen müssen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Straßenfesten, Weihnachtsmärkten und Kirchweihveranstaltun­gen im öffentlichen Raum Gebühren an die Stadt Offenbach entrichten, wenn sie einen Stand betreiben. Die Zahlungen an die Stadt erhöhen das Gebührenaufkommen nur unwesentlich, tragen aber durch den erhöhten Verwaltungsaufwand nicht zur Senkung des städtischen Haushaltsdefizits bei. Vielmehr wird massiver Unwillen bei den ehrenamtlich Tätigen ausgelöst, die durch ihr Engagement öffentliche Veranstaltungen der vorgenannten Art erst ermöglichen. Die Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement wird durch diese Gebührenerhebungen eher behindert.

 

Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob gegenüber Privatpersonen und nicht kommerziellen Vereinen und Vereinigungen aus Billigkeitserwägungen auf die Erhebung von Gebühren für Erlaubnisse und Gestattungen verzichtet werden kann, wenn sich dieser Personenkreis mit einem Stand an einem öffentlichen Straßenfest beteiligt und so bürgerschaftliches Engagement zeigt.