Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2005
16. Stationsbeauftragter
Antrag FDP vom 20.1.2005, DS I (A) 804
Az: 000-0002-01/0507#0667/2005
Ergänzungsantrag FDP vom 31.01.2005, DS I (A) 804/1
Az: 000-0002-01/0507#0668/2005
Änderungsantrag SPD, B´90/ Die Grünen und FWG vom 31.01.2005,
DS I (A) 804/2
Az:000-0002-01/0507#0670/2005
Beschlusslage:
DS I (A) 804/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit den Offenbacher Verkehrsbetrieben die MainArbeit GmbH aufzufordern, für die Aufgabe eines „Stationsbeauftragten“ eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit für Arbeitslosengeld II Empfänger einzurichten. Die Aufgabe des „Stationsbeauftragten“ soll sein, einmal wöchentlich Mängel und Defekte an den S-Bahnstationen sowie am Hauptbahnhof zu erfassen und bei der Bahn auf zeitnahe Beseitigung zu drängen – ggf. offiziell über den Magistrat.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 804/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit den Offenbacher Verkehrsbetrieben die MainArbeit GmbH aufzufordern, für die Aufgabe eines „Stationsbeauftragten“ eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit für Arbeitslosengeld II Empfänger einzurichten. Die Aufgabe des „Stationsbeauftragten“ soll sein, einmal wöchentlich Mängel und Defekte an den S-Bahnstationen sowie am Hauptbahnhof zu erfassen und bei der Bahn auf zeitnahe Beseitigung zu drängen – ggf. offiziell über den Magistrat.
DS I (A) 804/1
Durch Annahme der DS I (A) 804/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 804/1:
Der Magistrat möge auch prüfen, ob die Aufgabe als 1-Euro-Job oder ehrenamtlich – in Zusammenarbeit mit dem Freiwilligenzentrum - erfüllt werden kann.
DS I (A) 804
Durch Annahme der DS I (A) 804/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 804:
Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Offenbacher Verkehrsbetrieben zu prüfen, ob ein Mitarbeiter die Aufgabe eines „Stationsbeauftragten“ übernehmen kann, der einmal wöchentlich die Mängel und Defekte an den Bahnstationen erfasst und - ggf. offiziell über den Magistrat bei der Bahn auf zeitnahe Beseitigung drängt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 04.02.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung