Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.02.2005

Eing. Dat. 02.02.2005

 

Nr. 802/1

 

 

 

 


Offenbach gegen mehr Fluglärm: Kein Anspruch ohne Einspruch
Änderungsantrag CDU vom 02.02.2005, DS I (A) 802/1


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Ziffer 1. wird wie nachstehend ergänzt:
„Der Magistrat wird aufgefordert, in den Medien ausschließlich zutreffende Informationen und Aufklärungen zu veröffentlichen, Fehlveröffentlichungen sind unverzüglich zu korrigieren.“

Ziffer 2. erhält folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen des in Rede stehenden Vorhabens auf die zur Zeit überflogenen Stadtgebiete Bieber, Buchhügel, Tempelsee, Lauterborn unter besonderer Berücksichtigung des Nachtflugverbotes im Hinblick auf Ent- und Belastungen zu prüfen, zu bewerten und der Stadtverordnetenversammlung binnen 14 Tagen nach Beschlussfassung über das Ergebnis zu berichten.“

Ziffer 3. erhält folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als Genehmigungsbehörde auf, ........“

Ziffer 4. erhält folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf, im Genehmigungsverfahren die Zahl der jährlichen Flugbewegungen auf 660.000 zu begrenzen“.

Ziffer 6. erhält folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert alle Beteiligten auf, den Betrieb des Flughafens so einzurichten, dass die Stadt Offenbach durch die Überflüge des Großraumflugzeuges A380 nicht zusätzlich belastet wird“.


Begründung:

Der vorliegende Änderungsantrag ist ein Beitrag zur Versachlichung der sehr emotional geführten Diskussion um den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Während der Ursprungsantrag im Wesentlichen geprägt ist von Ängsten, Befürchtungen und Halbwahrheiten, leistet der vorliegende Änderungsantrag einen Beitrag zur Versachlichung, Konkretisierung und Richtigstellung von Fakten.

 

Zu Ziffer 1.

Zur Versachlichung der Diskussion um den Ausbau des Frankfurter Flughafens trägt es nicht bei, wenn die Stadt Offenbach und ihre Rechtsvertreter behaupten, in den Unterlagen zum Planfeststellungsantrag sei lediglich eine Nachtruhe für die Nordwestbahn vorgesehen (so Bürgermeister Schneider in der Pressemitteilung vom 21.01.2005: „Täuschungsversuch“). Tatsächlich beantragt die Fraport selbst eine Nachtruhe für den gesamten Betrieb des Flughafens. Falsche und tendenziöse Darstellungen durch Vertreter der Stadt schwächen die Offenbacher Argumentation im Verfahren.

 

Zu Ziffer 2.

Wenn allen Bürgern Offenbachs empfohlen wird, Einsprüche gegen die Planfeststel­lung zu erheben, muss man die Bürger auch umfassend informieren. Man muss insbesondere für die jetzt schon von Fluglärm sehr betroffenen Gebiete Lauterborn, Tempelsee, Buchhügel und Bieber genau darlegen, welche Auswirkungen durch eine weitere Landebahn mit einem gleichzeitig einhergehenden Nachtflugverbot zu erwarten sind und die Alternativen des Nichtausbaus, der Binnenoptimierung und eines fehlenden Nachtflugverbots gegenüber stellen. In der bisher geführten Diskussion wird immer unterstellt, der Ausbau des Frankfurter Flughafens bringe nur Nachteile für Offenbach. Die nach den Planungen zu erwartenden entlastenden Aspekte für die bisher von Fluglärm sehr betroffenen Gebiete des Offenbacher Stadtgebietes werden mit keiner Silbe in der Diskussion bisher erwähnt. Nur wenn alle Fakten offengelegt werden, können die Bürger selbst entscheiden, ob sie Einsprüche gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens einlegen wollen oder nicht.

 

Zu Ziffer 3.

Zuständig für die Forderung aus Punkt 3. ist nicht die Fraport AG sondern das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als Genehmigungsbehörde. An diesen Adressaten ist diese sinnvolle Forderung zu richten.

 

Zu Ziffer 4.

Die antragstellenden Fraktionen sollten nicht darüber lamentieren, dass möglicher­weise 900.000 Flugbewegungen pro Jahr durch das technische System möglich seien, sondern vielmehr die Genehmigungsbehörde auffordern, eine Obergrenze für die jährlichen Flugbewegungen in eine Genehmigung mit aufzunehmen. Sollte die Fraport AG darüber hinaus zusätzliche Flugbewegungen wünschen, müsste dies zu einem erneuten Genehmigungsverfahren führen, bei der die Stadt erneut Gelegenheit hätte, ihre Rechte geltend zu machen.

 

Zu Ziffer 6.

Die Forderung im Änderungsantrag ist konkreter. Durch Überflüge des Großraum­flugzeuges A380 soll Offenbach nicht zusätzlich belastet werden. Die bloße Feststellung eines – im übrigen durchaus unterschiedlich bewertbaren Umstandes -  hilft hier nicht weiter. Die Stadtverordnetenversammlung sollte vielmehr eine einklagbare Forderung aufstellen, die es im Laufe des Verfahrens zu klären und ggfls. gerichtlich weiterverfolgt werden sollte. Die Ausführungen im Ursprungsantrag sind nicht geeignet, die Situation für Offenbach zu verbessern.

 

 

Durch die Annahme des vorliegenden Änderungsantrages wird erreicht, dass insgesamt sämtliche Tatsachen erörtert, Befürchtungen zerstreut und die Forderungen an die richtigen Adressaten gerichtet werden.