Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2005

 

 

8.         Mauer des Gedenkens auf Offenbacher Friedhöfen
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 22.2.2005, DS I (A) 807
Az: 000-0002-01/0510#0677/2005


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie auf den Friedhöfen der Stadt Offenbach „Gedenkmauern“ eingerichtet werden können. Diese sollen es Angehörigen ermöglichen, Erinnerungstafeln für Verstorbene anzubringen, für deren Gräber das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Überdies soll geprüft werden, ob Angehörige solche Erinnerungstafeln auch für als tot erklärte Vermisste sowie für Tote, die im Ausland oder auf See bestattet worden sind anbringen können.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 11.03.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung