Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2005
11. Bachschule Rückbau und Neuerrichtung Dachgeschoss einschließlich Brandschutzmaßnahmen hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 049/05 vom 23.2.2005, DS I (A) 812
Az: 000-0002-01/0515#0682/2005
Ergänzungsantrag SPD, B 90/Die Grünen und FWG vom 08.03.2005,
DS I (A) 812/1
Az: 000-0002-01/0511#0691/2005
Beschlusslage:
DS I (A) 812/1 und DS I (A) 812
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
1. Dem Rückbau und der Neuerrichtung Dachgeschoss sowie Brand-
schutzmaßnahmen an der Bachschule, nach der von der EEG und in
Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 2.460.000,-- €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und vorbehaltlich der Reste-
übertragung wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsstelle 28060.94060
„Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“
Haushaltsreste 384.000,-- €
(davon sind noch zu
übertragen: 242.363,95 €)
Haushaltsplan 2005 1.194.000,-- €
Haushaltsplan 2006 882.000,-- €
Gesamt: 2.460.000,-- €
3. Im Investitionsprogramm ist in 2006 der Ansatz bei der Haushaltsstelle
28060.94060 „Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“
von 672.000,-- €
um 210.000,-- €
auf 882.000,-- €
zu erhöhen.
Die Mittel i. H. v. 210.000,-- € werden von der Haushaltsstelle
24000.94310 „GTS, Dach- und Betonsanierung Schusterbau“
umgesetzt.
4. Die Verpflichtungsermächtigung 2005 bei der Haushaltsstelle
28060.94060 „Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“
ist im Nachtrag von 450.000,-- € auf 882.000,-- € zu erhöhen.
5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der
Gesamtdeckung des Vermögenshaushaltes.
6. Im Rahmen des Bauvorhabens ist bei den Sanierungsmaßnahmen die
Verwendung erneuerbarer Energien, wie z.B. der Bau einer
Fotovoltaikanlage, vorzusehen. Zur Finanzierung ist u.a. das
Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums zur Errichtung
von Solaranlagen in Schulen heranzuziehen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 812/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
6. Im Rahmen des Bauvorhabens ist bei den Sanierungsmaßnahmen die
Verwendung erneuerbarer Energien, wie z.B. der Bau einer Fotovoltaikanlage,
vorzusehen. Zur Finanzierung ist u.a. das Förderprogramm des Bundes-
wirtschaftsministeriums zur Errichtung von Solaranlagen in Schulen
heranzuziehen.
DS I (A) 812
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem Rückbau und der Neuerrichtung Dachgeschoss sowie Brandschutzmaß-
nahmen an der Bachschule, nach der von der EEG und in Verbindung mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschlie-
ßend mit 2.460.000,-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und vorbehaltlich der Resteübertragung
wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsstelle 28060.94060
„Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“
Haushaltsreste 384.000,-- €
(davon sind noch zu
übertragen: 242.363,95 €)
Haushaltsplan 2005 1.194.000,-- €
Haushaltsplan 2006 882.000,-- €
Gesamt: 2.460.000,-- €
3. Im Investitionsprogramm ist in 2006 der Ansatz bei der Haushaltsstelle
28060.94060 „Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“
von 672.000,-- €
um 210.000,-- €
auf 882.000,-- €
zu erhöhen.
Die Mittel i. H. v. 210.000,-- € werden von der Haushaltsstelle 24000.94310
„GTS, Dach- und Betonsanierung Schusterbau“ umgesetzt.
4. Die Verpflichtungsermächtigung 2005 bei der Haushaltsstelle 28060.94060 „Bach-
schule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“ ist im Nachtrag von 450.000,-- €
auf 882.000,-- € zu erhöhen.
5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Vermögenshaushaltes.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 11.03.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung