Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2005

 

 

11.      Bachschule Rückbau und Neuerrichtung Dachgeschoss einschließlich Brandschutzmaßnahmen hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 049/05 vom 23.2.2005, DS I (A) 812
Az: 000-0002-01/0515#0682/2005
Ergänzungsantrag SPD, B 90/Die Grünen und FWG vom 08.03.2005,
DS I (A) 812/1
Az: 000-0002-01/0511#0691/2005


Beschlusslage:

DS I (A) 812/1 und DS I (A) 812

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Dem Rückbau und der Neuerrichtung Dachgeschoss sowie Brand-
    schutzmaßnahmen an der Bachschule, nach der von der EEG und in
    Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 2.460.000,-- €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2.
Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und vorbehaltlich der Reste-
    übertragung wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsstelle 28060.94060
    „Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“

    Haushaltsreste                  384.000,-- €
    (davon sind noch zu
    übertragen: 242.363,95 €)
    Haushaltsplan 2005         1.194.000,-- €

 

    Haushaltsplan 2006            882.000,-- €
    Gesamt:                               2.460.000,-- €

3. Im Investitionsprogramm ist in 2006 der Ansatz bei der Haushaltsstelle
    28060.94060 „Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“

    von               672.000,-- €
    um                210.000,-- €
    auf                882.000,-- €
    zu erhöhen.

    Die Mittel i. H. v. 210.000,-- € werden von der Haushaltsstelle
    24000.94310 „GTS, Dach- und Betonsanierung Schusterbau“
    umgesetzt.


4. Die Verpflichtungsermächtigung 2005 bei der Haushaltsstelle
    28060.94060 „Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“
    ist im Nachtrag von 450.000,-- € auf 882.000,-- € zu erhöhen.

5.
Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der
    Gesamtdeckung des Vermögenshaushaltes.

6. Im Rahmen des Bauvorhabens ist bei den Sanierungsmaßnahmen die
    Verwendung erneuerbarer Energien, wie z.B. der Bau einer
    Fotovoltaikanlage, vorzusehen. Zur Finanzierung ist u.a. das
    Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums zur Errichtung
    von Solaranlagen in Schulen heranzuziehen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 812/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

6. Im Rahmen des Bauvorhabens ist bei den Sanierungsmaßnahmen die
    Verwendung erneuerbarer Energien, wie z.B. der Bau einer Fotovoltaikanlage,
    vorzusehen. Zur Finanzierung ist u.a. das Förderprogramm des Bundes-
    wirtschaftsministeriums zur Errichtung von Solaranlagen in Schulen
    heranzuziehen.

DS I (A) 812
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Dem Rückbau und der Neuerrichtung Dachgeschoss sowie Brandschutzmaß-
    nahmen an der Bachschule, nach der von der EEG und in Verbindung mit Dritten
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschlie-
    ßend mit 2.460.000,-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2.
Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und vorbehaltlich der Resteübertragung
    wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsstelle 28060.94060
    „Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“

    Haushaltsreste                         384.000,-- €
    (davon sind noch zu
    übertragen: 242.363,95 €)
    Haushaltsplan 2005                 1.194.000,-- €

 

    Haushaltsplan 2006                    882.000,-- €
    Gesamt:                                 2.460.000,-- €

3. Im Investitionsprogramm ist in 2006 der Ansatz bei der Haushaltsstelle
    28060.94060 „Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“

    von                 672.000,-- €
    um                  210.000,-- €
    auf                  882.000,-- €
    zu erhöhen.

    Die Mittel i. H. v. 210.000,-- € werden von der Haushaltsstelle 24000.94310 
    „GTS, Dach- und Betonsanierung Schusterbau“ umgesetzt.



4. Die Verpflichtungsermächtigung 2005 bei der Haushaltsstelle 28060.94060 „Bach-
    schule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“ ist im Nachtrag von 450.000,-- €
    auf 882.000,-- € zu erhöhen.

5.
Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.






Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 11.03.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung