Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2005

 

 

9.         Gegen illegale Schmierereien: Anti-Sprayer-Mobil
Antrag FDP vom 24.2.2005, DS I (A) 808
Az: 000-0002-01/0511#0678/2005
Änderungsantrag SPD, B 90/Die Grünen und FWG vom 08.03.2005,
DS I (A) 808/1


Beschlusslage:

DS I (A) 808/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, welche Aktivitäten es in Offenbach bereits gibt, gegen illegale Graffitis vorzugehen. Insbesondere sind die Ergebnisse der Zusammenarbeit des Präventionsrates mit der AG Sprayer beim Polizeipräsidium Südost-Hessen darzustellen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 808/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, welche Aktivitäten es in Offenbach bereits gibt, gegen illegale Graffitis vorzugehen. Insbesondere sind die Ergebnisse der Zusammenarbeit des Präventionsrates mit der AG Sprayer beim Polizeipräsidium Südost-Hessen darzustellen.

DS I (A) 808
Durch Annahme der DS I (A) 808/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 808:

Der Magistrat wird beauftragt, die Bemühungen gegen illegale „Graffitis“ zu intensivieren. Hierfür ist zu prüfen und zu berichten, ob ein sogenanntes „Anti-Sprayer-Mobil“, orientiert am Modell der Stadt Pforzheim, in Offenbach eingeführt werden kann.

Eine Ordnungspartnerschaft zwischen Stadt, Handwerksinnung und Polizei sowie eine regionale Zusammenarbeit sind in die Prüfung einzubeziehen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 11.03.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung