Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2005

 

 

12.      Erweiterung der Edith-Stein-Schule als ganztägig arbeitende Schule
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 050/05 vom 23.2.2005, DS I (A) 813
Az: 000-0002-01/0516#0683/2005
Ergänzungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 08.03.2005,
DS I (A) 813/1
Az: 000-0002-01/0516#0692/2005

Protokollnotiz:
Herr Stv. Peter Schneider (B´90/Die Grünen) beantragt die Änderung des Titels der Drucksache DS I (A) 813. Das Wort „Ganztagsschule“ soll ersetzt werden durch die Worte „ganztägig arbeitende Schule“. Grundlage dieser Änderung ist der Erlass des Landes Hessen vom 01.08.2004.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Beschlusslage:

DS I (A) 813/1 und DS I (A) 813

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Der Erweiterung der Edith-Stein-Schule als ganztägig arbeitende
    Schule, nach der von der EEG in Verbindung mit Dritten erstellten und
    vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 1.420.000,-- € einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und vorbehaltlich der Reste-
    übertragung wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsstelle 20000.94600
    „Edith-Stein-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“

    Haushaltsreste                              140.000,-- €
    (davon sind noch zu
    übertragen: 86.089,46 €)
    Haushaltsplan 2005:                    800.000,-- €
    Haushaltsplan 2006                     480.000,-- €
    Gesamt:                                      1.420.000,-- €

3. Im Investitionsprogramm ist in 2006 der Ansatz bei der Haushaltsstelle
    20000.94600 „Edith-Stein-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“

    von                                                  350.000,-- €
    um                                                   130.000,-- €
    auf                                                   480.000,-- €
    zu erhöhen.

    Die Mittel i. H. v.                130.000,-- €
    werden von der Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten
    Ganztagsbetreuung“ umgesetzt.


4. Die Verpflichtungsermächtigung 2005 bei der Haushaltsstelle
    20000.94600 „Edith-Stein-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“ ist im
    Nachtrag um 130.000,-- € auf 480.000,-- € zu erhöhen.

5. Beim Hessischen Kultusministerium stehen für bereits anerkannte,
    ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch
    Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus
    dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zur
    Verfügung.

    Die endgültige Höhe der Förderung wird voraussichtlich Mitte des
    Jahres feststehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushaltsstelle
    20000.36030 - Edith-Stein-Schule, Zuweisung Bundesprogramm
    „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (Ganztagsschulprogramm) -
    veranschlagt.

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der
    Zuwendungsbescheid und die Einzelgenehmigung der
    Aufsichtsbehörde vorliegen, da bei neuen Investi-
    tionen die Zustimmung des RP Darmstadt erforderlich ist.

7. Im Rahmen des Bauvorhabens ist bei den Sanierungsmaßnahmen die
    Verwendung erneuerbarer Energien, wie z.B. der Bau einer
    Fotovoltaikanlage, vorzusehen. Zur Finanzierung ist u.a. das
    Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums zur Errichtung
    von Solaranlagen in Schulen heranzuziehen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 813/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

7. Im Rahmen des Bauvorhabens ist bei den Sanierungsmaßnahmen die
    Verwendung erneuerbarer Energien, wie z.B. der Bau einer Fotovoltaikanlage,
    vorzusehen. Zur Finanzierung ist u.a. das Förderprogramm des Bundes-
    wirtschaftsministeriums zur Errichtung von Solaranlagen in Schulen
    heranzuziehen.

DS I (A) 813

Protokollnotiz:
Herr Stv. Peter Schneider (B´90/Die Grünen) beantragt die Änderung des Titels der Drucksache DS I (A) 813. Das Wort „Ganztagsschule“ soll ersetzt werden durch die Worte „ganztägig arbeitende Schule“. Grundlage dieser Änderung ist der Erlass des Landes Hessen vom 01.08.2004.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Im nachfolgenden Text ist das Wort „Ganztagsschule“ bereits ersetzt.

 

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Erweiterung der Edith-Stein-Schule als ganztägig arbeitende Schule  
    nach der von der EEG in Verbindung mit Dritten erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    1.420.000,-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und vorbehaltlich der Resteübertragung
    wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsstelle 20000.94600
    „Edith-Stein-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“

    Haushaltsreste                        140.000,-- €
    (davon sind noch zu
    übertragen: 86.089,46 €)
    Haushaltsplan 2005:                800.000,-- €
    Haushaltsplan 2006                 480.000,-- €
    Gesamt:                               1.420.000,-- €

3. Im Investitionsprogramm ist in 2006 der Ansatz bei der Haushaltsstelle
    20000.94600 „Edith-Stein-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“

    von                                                    350.000,-- €
    um                                                     130.000,-- €
    auf                                                     480.000,-- €
    zu erhöhen.

    Die Mittel i. H. v.                     130.000,-- €
    werden von der Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten Ganztagsbetreuung“ 
    umgesetzt.


4. Die Verpflichtungsermächtigung 2005 bei der Haushaltsstelle 20000.94600 „Edith-
    Stein-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“ ist im Nachtrag um 130.000,-- € auf
    480.000,-- € zu erhöhen.

5. Beim Hessischen Kultusministerium stehen für bereits anerkannte, ganztägig
    arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein
    solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zu
    kunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zur Verfügung.

    Die endgültige Höhe der Förderung wird voraussichtlich Mitte des Jahres fest-
    stehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushaltsstelle 20000.36030 - Edith-Stein-
    Schule, Zuweisung Bundesprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (Ganz-
    tagsschulprogramm) - veranschlagt.

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid
    und die Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegen, da bei neuen Investi-
    tionen die Zustimmung des RP Darmstadt erforderlich ist.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 11.03.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung