Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2005

 

 

18.      Nein zu den Maindamm-Plänen in Bürgel und Rumpenheim
Dringlichkeitsantrag CDU vom 02.03.2005, DS I (A) 818
Az: 000-0002-01/0521#0694/2005
Ergänzungsantrag FDP vom 10.03.2005, DS I (A) 818/1
Az: 000-0002-01/0521#0695/2005
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 10.03.2005,
DS I (A) 818/2
Az: 000-0002-01/0521#0696/2005

 
Beschlusslage:

DS I (A) 818/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die vom Regierungs-
    präsidium Darmstadt vorgelegten Planungen zur Neugestaltung des
    Maindamms in Bürgel und Rumpenheim ab. Sie sind mit dem
    historischen Ortsbild der beiden Stadtteile nicht vereinbar.

2. Die im Planungsverfahren bereits von der Stadt Offenbach
    eingebrachten und teilweise nicht berücksichtigten Vorschläge sollen
    weiterhin zur Umsetzung gebracht werden. In diesem Sinne wird der
    Magistrat beauftragt, sich gegenüber dem Land Hessen als Bauherr in
    Vertretung des Regierungspräsidiums dafür einzusetzen, dass das
    Regierungspräsidium die bestehenden Pläne zur Sanierung
    der Winterdeiche nach folgenden Gesichtspunkten überprüft und
    ändert:

    a. Im Bereich der Schöffenstraße, Abschnitt 2 der Planungsunterlagen,
        wird auf den Neubau einer Spundwand verzichtet. Dagegen soll die
        bestehende Mauer saniert und mit mobilen Deichschutzelementen
        im Falle eines Hochwassers ausgerüstet werden.

    b. Auf die in Abschnitt 7 vorgesehene Spundwand wird verzichtet.
        Statt dessen soll der bestehende Deich saniert und damit erhalten
        werden.

    c. Sämtliche verbleibende Spundwände werden mit Natursandstein
        verkleidet. Die anfallenden Mehrkosten trägt das Land Hessen als
        Bauherr.

    d. Im Abschnitt 4a der Planungsunterlagen sollen die bestehenden
        Bäume erhalten werden.

Die Punkte 3 bis 5 entfallen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 sowie des letzten Satzes.

DS I (A) 818/2, Punkt 1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die vom Regierungspräsidium Darmstadt
    vorgelegten Planungen zur Neugestaltung des Maindamms in Bürgel und
    Rumpenheim ab. Sie sind mit dem historischen Ortsbild der beiden Stadtteile nicht
    vereinbar.

DS I (A) 818/2, Punkt 2
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

2. Die im Planungsverfahren bereits von der Stadt Offenbach eingebrachten und
    teilweise nicht berücksichtigten Vorschläge sollen weiterhin zur Umsetzung
    gebracht werden. In diesem Sinne wird der Magistrat beauftragt, sich gegenüber
    dem Land Hessen als Bauherr in Vertretung des Regierungspräsidiums dafür
    einzusetzen, dass das Regierungspräsidium die bestehenden Pläne zur Sanierung
    der Winterdeiche nach folgenden Gesichtspunkten überprüft und ändert:

    a. Im Bereich der Schöffenstraße, Abschnitt 2 der Planungsunterlagen, wird auf
        den Neubau einer Spundwand verzichtet. Dagegen soll die bestehende Mauer
        saniert und mit mobilen Deichschutzelementen im Falle eines Hochwassers
        ausgerüstet werden.
    b. Auf die in Abschnitt 7 vorgesehene Spundwand wird verzichtet. Statt dessen soll
        der bestehende Deich saniert und damit erhalten werden.
    c. Sämtliche verbleibende Spundwände werden mit Natursandstein verkleidet. Die
        anfallenden Mehrkosten trägt das Land Hessen als Bauherr.
    d. Im Abschnitt 4a der Planungsunterlagen sollen die bestehenden Bäume erhalten
        werden.

DS I (A) 818/2, letzter Satz
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Punkte 3 bis 5 entfallen.

DS I (A) 818/1
Durch Annahme der DS I (A) 818/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 818/1:

Ziffer 2 wird wie folgt ergänzt:

Da die Neugestaltung des Maindamms das Ortsbild für etwa 100 Jahre prägen wird, soll der Aspekt der Nachhaltigkeit bei der gemeinsamen Suche nach geeigneteren Lösungen und deren Finanzierung besonders berücksichtigt werden. Auch sind die Belange des Denkmalschutzes einzubeziehen.

DS I (A) 818
Durch Annahme der DS I (A) 818/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 818:

1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die vom Regierungspräsidium Darmstadt
    vorgelegten Planungen zur Neugestaltung des Maindamms in Bürgel und
    Rumpenheim ab. Sie sind mit dem historischen Ortsbild der beiden Stadtteile nicht
    vereinbar. Darüber hinaus bergen sie für die Anwohner des Maindamms enorme
    Risiken hinsichtlich Grundwasser und Gebäudestabilität. Auch ist es nicht im
    Interesse der Stadt, eine kilometerlange Freifläche für wilde Graffiti und
    Schmierereien zu schaffen.

2. Der Magistrat wird beauftragt, gegenüber dem Regierungspräsidenten initiativ zu
    werden. Ziel muss sein, eine Lösung zu finden, die sowohl dem notwendigen
    Hochwasserschutz als auch den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und
    Bürger vor Ort gerecht wird. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist zeitnah und
    unaufgefordert schriftlich zu berichten.

3. Die Stadtverordnetenversammlung bedauert, dass der Magistrat es gegenüber
    dem Regierungspräsidenten unterlassen hat, auf eine frühzeitige und umfassende
    Information der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen über die geplanten
    Baumaßnahmen zu drängen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung bedauert des Weiteren, dass der Magistrat
    nicht selbst initiativ geworden ist und keine öffentliche Informationsveranstaltung
    durchgeführt hat. Angesichts der Bedeutung des Projekts für die betroffenen
    Stadtteile ist ein solcher Mangel an Transparenz unverständlich.

5. Der Magistrat wird aufgefordert, bei künftigen Projekten dieser Bedeutung eine
    frühzeitige und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger
    sicherzustellen. Es entspricht modernem Verwaltungshandeln, dass die Bürger in
    die Planungen rechtzeitig mit einbezogen werden.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 11.03.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung