Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 12.10.2005

Eing. Dat. 06.10.2005

 

Nr. 829/145

 

Dez.: III

 

 

 

Ausländeramt und Bürgerbüro

hier:   Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.04.2005, DS I (A) 829/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 381/05 vom 05.10.2005


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.04.2005 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es sich empfiehlt, im Bürgerbüro zusätzliche Aufgaben aus dem Bereich Ausländerangelegenheiten anzusiedeln.

Zu oben genanntem Beschluss berichtet der Magistrat wie folgt:

Aktuell bieten sich keine Dienstleistungen an, deren Angebot vom Ausländeramt an das Bürgerbüro verlagert werden könnten.

Im Detail wurden die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen überprüft. In beiden Fällen sind umfangreiche Prüfungs-verfahren bzw. Kontrollmechanismen zu beachten, die entsprechende Fachkennt-nisse (sowohl ausländerrechtliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte) voraussetzen. Sie könnten im Falle einer Aufgabenverlagerung nur mit erheblichem Schulungs- und Organisationsaufwand gewährleistet werden. Außerdem wären neue Schnittstellen zwischen den beiden Ämtern einzurichten. Der Aufwand steht aus Sicht des Magistrats in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen für Kundinnen und Kunden, zumal ein entsprechender Bedarf bislang nicht erkennbar geworden ist.

Beide Aufgaben werden überhaupt nur in Einzelfällen in Kombination mit anderen, derzeit bereits im Bürgerbüro angesiedelten Aufgaben und Dienstleistungen nachgefragt und lassen sich somit nicht in das Lebenslagenprinzip integrieren, das dem Dienstleistungsangebot von EVO, ESO und Stadt im Bürgerbüro zugrunde liegt (alles rund um die Themen Auto und Umzug).

Aufgrund des bereits jetzt mit durchschnittlich 600 Kundinnen und Kunden täglich gut besuchten Bürgerbüros lassen sich zusätzliche Besucherinnen und Besucher des Bürgerbüros aufgrund der räumlichen Situation nur schwer verkraften, ohne dass der bislang hohe Standard (kurze Wartezeiten, ausreichendes Platzangebot für Wartende, Raum auch für wechselnde Ausstellungen und Sonderaktionen wie z.B. Briefwahl) erheblich beeinträchtigt wird.
Ausländeramt und Bürgerbüro sind in regelmäßigem Kontakt, um da, wo es sich anbietet, Kooperationen einzugehen. So wurde beispielsweise mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 für Unionsbürgerinnen und -bürger die Möglichkeit geschaffen, ihre Erklärung über die Freizügigkeit bereits bei der Anmeldung im Bürgerbüro abgeben zu können. Darüber hinaus gehende Mög-lichkeiten zur Aufgabenverlagerung werden derzeit nicht gesehen.