Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.05.2005

Eing. Dat. 04.05.2005

 

Nr. 836/1

 

 

 

Entwicklung der Geschwister-Scholl-Schule
Änderungsantrag CDU vom 04.05.2005, DS I (A) 836/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, im Benehmen mit der Schulkonferenz der Geschwister-Scholl-Schule beim Staatlichen Schulamt die Genehmigung zur Zulassung als verbundene Haupt- und Realschule gemäß § 23 Abs. 7 und 8 des Hessischen Schulgesetzes unter weitgehender Realisierung der von der Schule erstellten Leitlinien als pädagogisches Konzept zu beantragen.


Begründung:

Die Problemlage an der Geschwister-Scholl-Schule in Offenbach Bieber lässt sich nicht durch eine Umwandlung dieser Schule in eine Integrierte Gesamtschule lösen. Dies hat das Hessische Kultusministerium erkannt und einen solchen Antrag abgelehnt. Gleichwohl bedarf die Situation an dieser Schule einer besonderen pädagogischen Lösung. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion bietet sich hierfür die in § 23 Abs. 7 und 8 Hessisches Schulgesetz vorgesehene verbundene Haupt- und Realschule an, wie diese auch in anderen hessischen Städten erfolgreich arbeiten. Danach können zur Erprobung eines pädagogischen Konzeptes auch insgesamt, die erste Fremdsprache und das Fach Deutsch ab der Jahrgangsstufe 7 und das Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 8 ausgenommen, schulzweigübergreifend erteilt werden. Bei dem Antrag auf Genehmigung einer solchen Schule beim Staatlichen Schulamt sollen die Leitlinien der pädagogischen Arbeit der Schule als pädagogisches Konzept für eine verbundene Haupt- und Realschule mit berücksichtigt werden.

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach als Schulträger soll daher der Geschwister-Scholl-Schule empfehlen, entsprechende Beschlüsse zu fassen und beim Staatlichen Schulamt zu beantragen.