Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2005
3a. Kein Gewerbegebiet auf dem Buchhügel
Antrag FDP vom 1.6.2005, DS I (A) 850
Az: 000-0002-01/0559#0742/2005
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 15.06.2005,
DS l (A) 850/1
Az: 000-0002-01/0559#0757/2005
Beschlusslage:
DS I (A) 850/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
A. Der folgende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9.10.2003
(DS I (A) 510/2) wird aufgehoben:
„Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der folgenden Punkte ein
Konzept zur Finanzierung der Erweiterungsbauten für die Käthe-Kollwitz-
Schule und die Theodor-Heuss-Schule vorzulegen.
1. Es soll auf dem Gelände des nördlichen Buchhügels ein neuer B-Plan
vorgelegt werden, der ausschließlich Gewerbeflächen ausweist.
2. Die Planung des zu projektierenden Gewerbegebietes erfolgt unter
Beachtung hoher ökologischer Standards.“
B. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres ein schlüssiges
Raum- und Finanzierungskonzept für die Erweiterung der beiden
Berufsschulen auf dem Buchhügel vorzulegen und mit Umsetzungsschritten
im Jahr 2006 zu beginnen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 850/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Punkt A des Ursprungsantrages bleibt erhalten.
2. Der Tenor von Punkt B des Ursprungsantrages wird wie folgt ersetzt:
Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres ein schlüssiges
Raum- und Finanzierungskonzept für die Erweiterung der beiden Berufsschulen auf
dem Buchhügel vorzulegen und mit Umsetzungsschritten im Jahr 2006 zu
beginnen.
DS I (A) 850
Durch Annahme der DS I (A) 850/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 850:
A. Der folgende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9.10.2003
(DS I (A) 510/2) wird aufgehoben:
„Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der folgenden Punkte ein
Konzept zur Finanzierung der Erweiterungsbauten für die Käthe-Kollwitz-Schule
und die Theodor-Heuss-Schule vorzulegen.
1. Es soll auf dem Gelände des nördlichen Buchhügels ein neuer B-Plan vorgelegt
werden, der ausschließlich Gewerbeflächen ausweist.
2. Die Planung des zu projektierenden Gewerbegebietes erfolgt unter Beachtung
hoher ökologischer Standards.“
B. Der Magistrat wird beauftragt, ein Finanzierungskonzept für die geplanten
Erweiterungsbauten an der Käthe-Kollwitz-Schule und der Theodor-Heuss-Schule
vorzulegen, das Erlöse aus Grundstücksverkäufen an anderen Stellen der Stadt
einbezieht.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 17.06.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung