Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2005


16.      Aktiver Schallschutz für Offenbach
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 31.5.2005, DS I (A) 853
Az: 000-0002-01/0563#0746/2005

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert Fraport, Fluggesellschaften,
    Deutsche Flugsicherung und beteiligte Landes- und Bundesministerien auf,
    die Reduzierung des dramatischen Fluglärms über Offenbach durch
    Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes zu forcieren. Verschiedene
    Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes (Versetzen der Landeschwellen,
    steilerer Gleitwinkel, eventuell auch das Steilstartverfahren) erscheinen als
    geeignet für die Entlastung der Bevölkerung in den von Fluglärm besonders
    betroffenen Stadtteilen. Wenn die Potenziale dieser Maßnahmen konsequent
    genutzt werden, dürfte eine spürbare Lärmentlastung kurzfristig erreichbar
    sein.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung darüber zu
    informieren, welche Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes Offenbach
    entlasten könnten und auf welchem Wege, in welchem Zeitraum und mit
    welchen Bündnispartnern deren Umsetzung möglich sein könnte. In diesem
    Zusammenhang sollte auch die Bedeutung der Beteiligungen der Stadt an
    einschlägigen Gremien (Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen,
    Regionales Dialogforum, Fluglärmkommission, Regionalversammlung, Zu-
    kunftsinitiative Rhein-Main etc.) für die Durchsetzung von Aktivem
    Schallschutz dargelegt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten,
    der Stadtverordnetenversammlung einen Überblick über Verantwortlichkeiten
    und Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung in Sachen Fluglärm zu
    geben.

3. Der Magistrat wird beauftragt zu berichten, ob durch eine Öffnung der
    Startbahn West zu einer in beide Betriebsrichtungen zur Verfügung
    stehenden Start- und Landebahn die von der Fraport offiziell angestrebte
    Kapazität von 660.000 Flugbewegungen im Jahr erreichbar wäre und somit
    der Bau einer weiteren Bahn überflüssig wäre.

Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:

Herr Stv. Hammann (CDU) beantragt das Wort „Lufthansa“ durch „Fluggesellschaften“ zu ersetzen. Herr Stv. Dr. Baller (SPD) übernimmt diesen Vorschlag für die antragstellenden Fraktionen.





DS I (A) 853 (neu)
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert Fraport, Fluggesellschaften,
    Deutsche Flugsicherung und beteiligte Landes- und Bundesministerien auf,
    die Reduzierung des dramatischen Fluglärms über Offenbach durch
    Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes zu forcieren. Verschiedene
    Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes (Versetzen der Landeschwellen,
    steilerer Gleitwinkel, eventuell auch das Steilstartverfahren) erscheinen als
    geeignet für die Entlastung der Bevölkerung in den von Fluglärm besonders
    betroffenen Stadtteilen. Wenn die Potenziale dieser Maßnahmen konsequent
    genutzt werden, dürfte eine spürbare Lärmentlastung kurzfristig erreichbar
    sein.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung darüber zu
    informieren, welche Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes Offenbach
    entlasten könnten und auf welchem Wege, in welchem Zeitraum und mit
    welchen Bündnispartnern deren Umsetzung möglich sein könnte. In diesem
    Zusammenhang sollte auch die Bedeutung der Beteiligungen der Stadt an
    einschlägigen Gremien (Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen,
    Regionales Dialogforum, Fluglärmkommission, Regionalversammlung, Zu-
    kunftsinitiative Rhein-Main etc.) für die Durchsetzung von Aktivem
    Schallschutz dargelegt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten,
    der Stadtverordnetenversammlung einen Überblick über Verantwortlichkeiten
    und Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung in Sachen Fluglärm zu
    geben.

3. Der Magistrat wird beauftragt zu berichten, ob durch eine Öffnung der
    Startbahn West zu einer in beide Betriebsrichtungen zur Verfügung
    stehenden Start- und Landebahn die von der Fraport offiziell angestrebte
    Kapazität von 660.000 Flugbewegungen im Jahr erreichbar wäre und somit
    der Bau einer weiteren Bahn überflüssig wäre.


DS I (A) 853 (alt)

1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert Fraport, Lufthansa,
    Deutsche Flugsicherung und beteiligte Landes- und Bundesministerien auf,
    die Reduzierung des dramatischen Fluglärms über Offenbach durch
    Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes zu forcieren. Verschiedene
    Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes (Versetzen der Landeschwellen,
    steilerer Gleitwinkel, eventuell auch das Steilstartverfahren) erscheinen als
    geeignet für die Entlastung der Bevölkerung in den von Fluglärm besonders
    betroffenen Stadtteilen. Wenn die Potenziale dieser Maßnahmen konsequent
    genutzt werden, dürfte eine spürbare Lärmentlastung kurzfristig erreichbar
    sein.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung darüber zu
    informieren, welche Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes Offenbach
    entlasten könnten und auf welchem Wege, in welchem Zeitraum und mit
    welchen Bündnispartnern deren Umsetzung möglich sein könnte. In diesem
    Zusammenhang sollte auch die Bedeutung der Beteiligungen der Stadt an
    einschlägigen Gremien (Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen,
    Regionales Dialogforum, Fluglärmkommission, Regionalversammlung, Zu-
    kunftsinitiative Rhein-Main etc.) für die Durchsetzung von Aktivem
    Schallschutz dargelegt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten,
    der Stadtverordnetenversammlung einen Überblick über Verantwortlichkeiten
    und Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung in Sachen Fluglärm zu
    geben.

3. Der Magistrat wird beauftragt zu berichten, ob durch eine Öffnung der
    Startbahn West zu einer in beide Betriebsrichtungen zur Verfügung
    stehenden Start- und Landebahn die von der Fraport offiziell angestrebte
    Kapazität von 660.000 Flugbewegungen im Jahr erreichbar wäre und somit
    der Bau einer weiteren Bahn überflüssig wäre.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 17.06.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung