Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2005

 

18.      Direktwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters,
Aufhebung und Neufestsetzung des Wahltermins
Dringlichkeitsantrag CDU und FDP vom 09.06.2005, DS I (A) 855

Das Einvernehmen des Kreiswahlleiters nach § 42 Satz 3 Kommunal-wahlgesetz (KWG) liegt vor.


Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung der mit
    Beschluss I (A) 811 vom 10. März 2005 festgelegten Wahltermine zur
    Oberbürgermeisterwahl am 11.09.2005 und den möglicherweise
    stattfindenden Stichwahltermin 25.09.2005, um eine Zusammenlegung des
    ersten Wahlgangs der Oberbürgermeisterwahl mit der für den 18.09.2005
    erwarteten Bundestagswahl zu ermöglichen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung setzt als neuen Wahltermin zur Wahl des
    Oberbürgermeisters der Stadt Offenbach den 18.09.2005 fest. Die
    möglicherweise notwendig werdende Stichwahl wird auf den 02.10.2005
    festgesetzt.


Das nötige 2/3 Quorum nach § 2 Abs. 3 KWG wurde nicht erreicht.



 

 

 

 

Offenbach a.M., den 17.06.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung