Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2005


6.        Grundsatzbeschluss Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (RMKM)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 192/05 vom 15.6.2005, DS I (A) 857
Az: 000-0002-01/0572#0759/2005
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 06.07.2005,
DS I (A) 857/1
Az: 000-0002-01/0572#0783/2005


Beschlusslage:

DS I (A) 857/1 und 857

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (im folgenden:
    RMKM) zum 01.01.2006, unter paritätischer Beteiligung der Städte
    Offenbach und Wiesbaden, wird zugestimmt.

2. Die Geschäftsführung der RMKM wird von Geschäftsführern der
    Geschäftsführung der Klinikum Offenbach GmbH und der
    Geschäftsführung der HSK-Gruppe Wiesbaden in funktional
    gleichberechtigter Besetzung wahrgenommen. Beschlüsse der
    Geschäftsführung bedürfen der Einstimmigkeit.

3. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt, alle
    notwendigen Schritte, einschließlich der notwendigen rechtlichen,
    steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Klärungen, zur Gründung der
    GmbH in die Wege zu leiten und die entsprechenden Verträge mit der
    HSK-Gruppe auszuhandeln und zur Beschlussfassung der
    Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Dabei ist eine gleich-
    berechtigte Stellung beider Gesellschafter entlang nachstehender
    Ziffer 4 sicherzustellen.

4. In die RMKM werden die Beteiligungen ihrer Gesellschafter an der
    Klinikum Offenbach GmbH und der HSK-Gruppe wie folgt eingebracht:
    Ausgehend von ersten Bewertungen, die vorab bezogen auf den
    01.01.2009 (Einbringjngsstichtag 1) vorzunehmen sind, bringen beide
    Gesellschafter zum Einbringungsstichtag 1 jeweils sämtliche Anteile ihrer
    vorgenannten Beteiligungen in die RMKM ein. Sollten die Ergebnisse der
    Bewertungen zum Einbringungsstichtag 1 indes so divergieren, dass aus
    rechtlichen Gründen eine solche Einbringung zum Einbringungsstichtag 1
    (noch) nicht möglich ist, verpflichten sich beide Gesellschafter spätestens
     zum 01.01.2010 (Einbringungsstichtag 2) mindestens 76 % und
    höchstens 99 % der jeweiligen Beteiligungen in die RMKM einzubringen
    (Korridorlösung). Die genauen Prozentsätze innerhalb dieser Korridor-
    lösung werden vorab durch Unternehmensbewertungen, die auf den
    Einbringungsstichtag 2 bezogen sind, festgelegt. Ab 01.01.2006 bis zum
    relevanten Einbringungsstichtag wird die RMKM mit der HSK-Gruppe und
    der Klinikum Offenbach GmbH jeweils einen gleichlautenden
    Managementvertrag abschließen, der umfassende Weisungsbefugnisse
    und Durchgriffsrechte beinhaltet.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 857/1

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antragstenor wird wie folgt geändert:

Punkt 5 des Antragstenors wird gestrichen und in die Begründung aufgenommen.

DS I (A) 857

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (im folgenden: RMKM)
    zum 01.01.2006, unter paritätischer Beteiligung der Städte Offenbach und
    Wiesbaden, wird zugestimmt.

2. Die Geschäftsführung der RMKM wird von Geschäftsführern der Geschäfts-
    führung der Klinikum Offenbach GmbH und der Geschäftsführung der HSK-
    Gruppe Wiesbaden in funktional gleichberechtigter Besetzung wahrgenommen.
    Beschlüsse der Geschäftsführung bedürfen der Einstimmigkeit.

3. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt, alle
    notwendigen Schritte, einschließlich der notwendigen rechtlichen, steuerlichen
    und betriebswirtschaftlichen Klärungen, zur Gründung der GmbH in die Wege zu
    leiten und die entsprechenden Verträge mit der HSK-Gruppe auszuhandeln und
    zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Dabei ist
    eine gleichberechtigte Stellung beider Gesellschafter entlang nachstehender
    Ziffer 4 sicherzustellen.

4. In die RMKM werden die Beteiligungen ihrer Gesellschafter an der Klinikum 
    Offenbach GmbH und der HSK-Gruppe wie folgt eingebracht: Ausgehend von
    ersten Bewertungen, die vorab bezogen auf den 01.01.2009 (Einbringjngsstichtag 1)
    vorzunehmen sind, bringen beide Gesellschafter zum Einbringungsstichtag 1
    jeweils sämtliche Anteile ihrer vorgenannten Beteiligungen in die RMKM ein. Sollten
    die Ergebnisse der Bewertungen zum Einbringungsstichtag 1 indes so divergieren,
    dass aus rechtlichen Gründen eine solche Einbringung zum Einbringungsstichtag 1
    (noch) nicht möglich ist, verpflichten sich beide Gesellschafter spätestens zum
    01.01.2010 (Einbringungsstichtag 2) mindestens 76 % und höchstens 99 % der
    jeweiligen Beteiligungen in die RMKM einzubringen (Korridorlösung). Die genauen
    Prozentsätze innerhalb dieser Korridorlösung werden vorab durch
    Unternehmensbewertungen, die auf den Einbringungsstichtag 2 bezogen sind,
    festgelegt. Ab 01.01.2006 bis zum relevanten Einbringungsstichtag wird die RMKM
    mit der HSK-Gruppe und der Klinikum Offenbach GmbH jeweils einen
    gleichlautenden Managementvertrag abschließen, der umfassende Weisungs-
    befugnisse und Durchgriffsrechte beinhaltet.





DS I (A) 857 (alte Fassung)

 
1. Der Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (im folgenden: RMKM)
    zum 01.01.2006, unter paritätischer Beteiligung der Städte Offenbach und
    Wiesbaden, wird zugestimmt.

2. Die Geschäftsführung der RMKM wird von Geschäftsführern der Geschäfts-
    führung der Klinikum Offenbach GmbH und der Geschäftsführung der HSK-
    Gruppe Wiesbaden in funktional gleichberechtigter Besetzung wahrgenommen.
    Beschlüsse der Geschäftsführung bedürfen der Einstimmigkeit.

3. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt, alle
    notwendigen Schritte, einschließlich der notwendigen rechtlichen, steuerlichen
    und betriebswirtschaftlichen Klärungen, zur Gründung der GmbH in die Wege zu
    leiten und die entsprechenden Verträge mit der HSK-Gruppe auszuhandeln und
    zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Dabei ist
    eine gleichberechtigte Stellung beider Gesellschafter entlang nachstehender
    Ziffer 4 sicherzustellen.

4. In die RMKM werden die Beteiligungen ihrer Gesellschafter an der Klinikum 
    Offenbach GmbH und der HSK-Gruppe wie folgt eingebracht: Ausgehend von
    ersten Bewertungen, die vorab bezogen auf den 01.01.2009 (Einbringjngsstichtag 1)
    vorzunehmen sind, bringen beide Gesellschafter zum Einbringungsstichtag 1
    jeweils sämtliche Anteile ihrer vorgenannten Beteiligungen in die RMKM ein. Sollten
    die Ergebnisse der Bewertungen zum Einbringungsstichtag 1 indes so divergieren,
    dass aus rechtlichen Gründen eine solche Einbringung zum Einbringungsstichtag 1
    (noch) nicht möglich ist, verpflichten sich beide Gesellschafter spätestens zum
    01.01.2010 (Einbringungsstichtag 2) mindestens 76 % und höchstens 99 % der
    jeweiligen Beteiligungen in die RMKM einzubringen (Korridorlösung). Die genauen
    Prozentsätze innerhalb dieser Korridorlösung werden vorab durch
    Unternehmensbewertungen, die auf den Einbringungsstichtag 2 bezogen sind,
    festgelegt. Ab 01.01.2006 bis zum relevanten Einbringungsstichtag wird die RMKM
    mit der HSK-Gruppe und der Klinikum Offenbach GmbH jeweils einen
    gleichlautenden Managementvertrag abschließen, der umfassende Weisungs-
    befugnisse und Durchgriffsrechte beinhaltet.

5.  Es dient zur Kenntnis, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Dr.-Horst-
    Schmidt-Kliniken GmbH vom 01.01.2003 fristgerecht zum 31.12.2005 gekündigt wird
    und der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH, Herr Hans-Ulrich Schmidt,
    derzeit angestellt in Wiesbaden, ab 01.01.2006 in der Klinikum Offenbach GmbH als
    Geschäftsführer angestellt wird.







     Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 08.07.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung