Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2005
6. Grundsatzbeschluss Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (RMKM)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 192/05 vom 15.6.2005, DS I (A) 857
Az: 000-0002-01/0572#0759/2005
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 06.07.2005,
DS I (A) 857/1
Az: 000-0002-01/0572#0783/2005
Beschlusslage:
DS I (A) 857/1 und 857
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (im folgenden:
RMKM) zum 01.01.2006, unter paritätischer Beteiligung der Städte
Offenbach und Wiesbaden, wird zugestimmt.
2. Die Geschäftsführung der RMKM wird von Geschäftsführern der
Geschäftsführung der Klinikum Offenbach GmbH und der
Geschäftsführung der HSK-Gruppe Wiesbaden in funktional
gleichberechtigter Besetzung wahrgenommen. Beschlüsse der
Geschäftsführung bedürfen der Einstimmigkeit.
3. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt, alle
notwendigen Schritte, einschließlich der notwendigen rechtlichen,
steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Klärungen, zur Gründung der
GmbH in die Wege zu leiten und die entsprechenden Verträge mit der
HSK-Gruppe auszuhandeln und zur Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Dabei ist eine gleich-
berechtigte Stellung beider Gesellschafter entlang nachstehender
Ziffer 4 sicherzustellen.
4. In die RMKM werden die Beteiligungen ihrer Gesellschafter an der
Klinikum Offenbach GmbH und der HSK-Gruppe wie folgt eingebracht:
Ausgehend von ersten Bewertungen, die vorab bezogen auf den
01.01.2009 (Einbringjngsstichtag 1) vorzunehmen sind, bringen beide
Gesellschafter zum Einbringungsstichtag 1 jeweils sämtliche Anteile ihrer
vorgenannten Beteiligungen in die RMKM ein. Sollten die Ergebnisse der
Bewertungen zum Einbringungsstichtag 1 indes so divergieren, dass aus
rechtlichen Gründen eine solche Einbringung zum Einbringungsstichtag 1
(noch) nicht möglich ist, verpflichten sich beide Gesellschafter spätestens
zum 01.01.2010 (Einbringungsstichtag 2) mindestens 76 % und
höchstens 99 % der jeweiligen Beteiligungen in die RMKM einzubringen
(Korridorlösung). Die genauen Prozentsätze innerhalb dieser Korridor-
lösung werden vorab durch Unternehmensbewertungen, die auf den
Einbringungsstichtag 2 bezogen sind, festgelegt. Ab 01.01.2006 bis zum
relevanten Einbringungsstichtag wird die RMKM mit der HSK-Gruppe und
der Klinikum Offenbach GmbH jeweils einen gleichlautenden
Managementvertrag abschließen, der umfassende Weisungsbefugnisse
und Durchgriffsrechte beinhaltet.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 857/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antragstenor wird wie folgt geändert:
Punkt 5 des Antragstenors wird gestrichen und in die Begründung aufgenommen.
DS I (A) 857
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (im folgenden: RMKM)
zum 01.01.2006, unter paritätischer Beteiligung der Städte Offenbach und
Wiesbaden, wird zugestimmt.
2. Die Geschäftsführung der RMKM wird von Geschäftsführern der Geschäfts-
führung der Klinikum Offenbach GmbH und der Geschäftsführung der HSK-
Gruppe Wiesbaden in funktional gleichberechtigter Besetzung wahrgenommen.
Beschlüsse der Geschäftsführung bedürfen der Einstimmigkeit.
3. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt, alle
notwendigen Schritte, einschließlich der notwendigen rechtlichen, steuerlichen
und betriebswirtschaftlichen Klärungen, zur Gründung der GmbH in die Wege zu
leiten und die entsprechenden Verträge mit der HSK-Gruppe auszuhandeln und
zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Dabei ist
eine gleichberechtigte Stellung beider Gesellschafter entlang nachstehender
Ziffer 4 sicherzustellen.
4. In die RMKM werden die Beteiligungen ihrer Gesellschafter an der Klinikum
Offenbach GmbH und der HSK-Gruppe wie folgt eingebracht: Ausgehend von
ersten Bewertungen, die vorab bezogen auf den 01.01.2009 (Einbringjngsstichtag 1)
vorzunehmen sind, bringen beide Gesellschafter zum Einbringungsstichtag 1
jeweils sämtliche Anteile ihrer vorgenannten Beteiligungen in die RMKM ein. Sollten
die Ergebnisse der Bewertungen zum Einbringungsstichtag 1 indes so divergieren,
dass aus rechtlichen Gründen eine solche Einbringung zum Einbringungsstichtag 1
(noch) nicht möglich ist, verpflichten sich beide Gesellschafter spätestens zum
01.01.2010 (Einbringungsstichtag 2) mindestens 76 % und höchstens 99 % der
jeweiligen Beteiligungen in die RMKM einzubringen (Korridorlösung). Die genauen
Prozentsätze innerhalb dieser Korridorlösung werden vorab durch
Unternehmensbewertungen, die auf den Einbringungsstichtag 2 bezogen sind,
festgelegt. Ab 01.01.2006 bis zum relevanten Einbringungsstichtag wird die RMKM
mit der HSK-Gruppe und der Klinikum Offenbach GmbH jeweils einen
gleichlautenden Managementvertrag abschließen, der umfassende Weisungs-
befugnisse und Durchgriffsrechte beinhaltet.
DS I (A) 857 (alte Fassung)
1. Der Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (im folgenden: RMKM)
zum 01.01.2006, unter paritätischer Beteiligung der Städte Offenbach und
Wiesbaden, wird zugestimmt.
2. Die Geschäftsführung der RMKM wird von Geschäftsführern der Geschäfts-
führung der Klinikum Offenbach GmbH und der Geschäftsführung der HSK-
Gruppe Wiesbaden in funktional gleichberechtigter Besetzung wahrgenommen.
Beschlüsse der Geschäftsführung bedürfen der Einstimmigkeit.
3. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt, alle
notwendigen Schritte, einschließlich der notwendigen rechtlichen, steuerlichen
und betriebswirtschaftlichen Klärungen, zur Gründung der GmbH in die Wege zu
leiten und die entsprechenden Verträge mit der HSK-Gruppe auszuhandeln und
zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Dabei ist
eine gleichberechtigte Stellung beider Gesellschafter entlang nachstehender
Ziffer 4 sicherzustellen.
4. In die RMKM werden die Beteiligungen ihrer Gesellschafter an der Klinikum
Offenbach GmbH und der HSK-Gruppe wie folgt eingebracht: Ausgehend von
ersten Bewertungen, die vorab bezogen auf den 01.01.2009 (Einbringjngsstichtag 1)
vorzunehmen sind, bringen beide Gesellschafter zum Einbringungsstichtag 1
jeweils sämtliche Anteile ihrer vorgenannten Beteiligungen in die RMKM ein. Sollten
die Ergebnisse der Bewertungen zum Einbringungsstichtag 1 indes so divergieren,
dass aus rechtlichen Gründen eine solche Einbringung zum Einbringungsstichtag 1
(noch) nicht möglich ist, verpflichten sich beide Gesellschafter spätestens zum
01.01.2010 (Einbringungsstichtag 2) mindestens 76 % und höchstens 99 % der
jeweiligen Beteiligungen in die RMKM einzubringen (Korridorlösung). Die genauen
Prozentsätze innerhalb dieser Korridorlösung werden vorab durch
Unternehmensbewertungen, die auf den Einbringungsstichtag 2 bezogen sind,
festgelegt. Ab 01.01.2006 bis zum relevanten Einbringungsstichtag wird die RMKM
mit der HSK-Gruppe und der Klinikum Offenbach GmbH jeweils einen
gleichlautenden Managementvertrag abschließen, der umfassende Weisungs-
befugnisse und Durchgriffsrechte beinhaltet.
5. Es dient zur Kenntnis, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Dr.-Horst-
Schmidt-Kliniken GmbH vom 01.01.2003 fristgerecht zum 31.12.2005 gekündigt wird
und der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH, Herr Hans-Ulrich Schmidt,
derzeit angestellt in Wiesbaden, ab 01.01.2006 in der Klinikum Offenbach GmbH als
Geschäftsführer angestellt wird.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 08.07.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung