Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2005


9.         Schließung von Mülldeponien - Abfallgebühren
Antrag CDU vom 22.6.2005, DS I (A) 860
Az: 000-0002-01/0575#0762/2005
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 06.07.2005, DS I (A) 860/1
Az: 000-0002-01/0575#0785/2005

Beschlusslage:

DS I (A) 860/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

Der Magistrat wird beauftragt,

im HFB als zuständigem Gremium der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über den aktuellen Sachstand und neue Entwicklungen zur Deponienachsorge und zur Sanierung der Frankfurter Abfallver-brennungsanlage (AVA) zu berichten.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 860/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

Der Magistrat wird beauftragt,

im HFB als zuständigem Gremium der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über den aktuellen Sachstand und neue Entwicklungen zur Deponienachsorge und zur Sanierung der Frankfurter Abfallverbrennungsanlage (AVA) zu berichten.


DS I (A) 860

Protokollnotiz vom HFB 4.7.05
Herr Stv. Peter Schneider (B´90/Die Grünen) schlägt im Rahmen der Diskussion vor, den vorletzten Spiegelstrich aus dem Antrag zu streichen. Die antragstellende Fraktion übernimmt den Vorschlag.

Durch Annahme der DS I (A) 860/1entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 860:

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung zu berichten:

    - welche Auswirkungen insbesondere die Schließung der Mülldeponie in
      Flörsheim-Wicker auf das Entsorgungssystem der Stadt Offenbach hat;
    - warum die RMA GmbH drei Jahre gebraucht hat, um die kalkulierten
      Nachsorgeaufwendungen bzw. Abfallmengen im Rhein-Main-Gebiet zu
      überprüfen;
    - warum und seit wann der RMA GmbH angeblich die Insolvenz droht;
    - ob die an der RMA GmbH beteiligten Gebietskörperschaften Frankfurt am Main,
      Hochtaunus-Kreis und Maintaunus-Kreis ausreichend Rückstellungen für ihre
      Anlagen / Deponien gebildet haben;
    - welche Auswirkungen sich durch die Verzögerung der Sanierung der AVA
      Nordweststadt für das Entsorgungssystem und die Gebühren der Stadt
      Offenbach ergeben;
    - wie sich die angeblich und wann drohende Insolvenz der Rhein-Main-Abfall
      GmbH (RMA) und die vorgenannten Umstände auf die Abfallgebührensatzung
      der Stadt Offenbach am Main auswirken;
    - welche verkehrlichen Auswirkungen die zu erwartenden Mehranlieferungen an
      das MHKW Dietzenbacher Straße auf das Offenbacher Stadtgebiet haben.

DS I (A) 860 (alte Fassung)
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung zu berichten:

    - welche Auswirkungen insbesondere die Schließung der Mülldeponie in
      Flörsheim-Wicker auf das Entsorgungssystem der Stadt Offenbach hat;
    - warum die RMA GmbH drei Jahre gebraucht hat, um die kalkulierten
      Nachsorgeaufwendungen bzw. Abfallmengen im Rhein-Main-Gebiet zu
      überprüfen;
    - warum und seit wann der RMA GmbH angeblich die Insolvenz droht;
    - ob die an der RMA GmbH beteiligten Gebietskörperschaften Frankfurt am Main,
      Hochtaunus-Kreis und Maintaunus-Kreis ausreichend Rückstellungen für ihre
      Anlagen / Deponien gebildet haben;
    - welche Auswirkungen sich durch die Verzögerung der Sanierung der AVA
      Nordweststadt für das Entsorgungssystem und die Gebühren der Stadt
      Offenbach ergeben;
    - wie sich die angeblich und wann drohende Insolvenz der Rhein-Main-Abfall
      GmbH (RMA) und die vorgenannten Umstände auf die Abfallgebührensatzung
      der Stadt Offenbach am Main auswirken;
    - welche weiteren Lösungsmöglichkeiten der Magistrat derzeit anstelle der Abgabe
      einer Patronatserklärung eruiert;
    - welche verkehrlichen Auswirkungen die zu erwartenden Mehranlieferungen an
      das MHKW Dietzenbacher Straße auf das Offenbacher Stadtgebiet haben.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 08.07.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung