Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2005
Eing. Dat. 23.06.2005
Nr. 867
Dez.: II (Amt 60)
Infrastrukturmaßnahme für neue Sicherheitsräume der Informationstechnologie
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 209/05 vom 22.06.2005, DS I (A)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Infrastrukturmaßnahme für neue IT – Sicherheitsräume nach der von den
Architekten Christl + Bruchhäuser sowie der Ingenieurgesellschaft K&M mbH, in
Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer Bühlen + Sieweck, erstellten und vom
Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
463.000,00 €, einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 06300.94100
„Sicherheitsmaßnahmen Brand-Verhütung“ wie folgt bereitgestellt:
Nachtragshaushaltsplan 2005: 263.000,00 €
Haushaltsplan 2006: 200.000,00 €
Gesamt: 463.000,00 €
3. Die Finanzierung erfolgt durch Minderausgaben bei folgenden Haushaltsstellen:
61500.94060
Umsetzung HEGISS, Kita Mathildenschule 213.000,00 €
67000.96900
Straßenbeleuchtung Mittelseestraße von
Geleitsstraße bis Bismarckstraße 50.000,00 €
Gesamt: 263.000,00 €
4. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtrag 2005 vorzunehmen.
5. Zur Beauftragung steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 200.000,00 € in 2005 zur Verfügung.
6. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.05.2004 den Grundsatzbeschluss
( DS I (A) 649 ) gefasst, die brandschutz- und gebäudetechnische Sanierung des Rathauses mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 15,49 Mio € durchzuführen.
Der Magistrat wurde aufgefordert, hierzu die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen.
Das Büro Objekt & Systemdesign, hat im Auftrag der IT-Fachabteilung des Hauptamtes (10.3) eine Schwachstellenanalyse der derzeitigen EDV-Zentrale im
6. OG des Rathauses durchgeführt. Diese Untersuchung zeigt gravierende Mängel in den Bereichen Betriebssicherheit und Datensicherheit auf.
Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde in Abstimmung mit 10.3 geplant, insgesamt zwei so genannte „Sicherheitszellen“, räumlich getrennt, im Rathaus einzubauen.
Die Sicherheitszellen selbst und deren technische Ausrüstung sind nicht Bestandteil dieser Projektvorlage. Hierüber werden den politischen Gremien der Stadt Offenbach a.M. separate Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Da ursprünglich von 10.3 vorgesehen war, die Sicherheitszellen zu leasen, sind diese nicht in der Kostenaufstellung des bereits genannten Grundsatzbeschlusses enthalten.
Im Grundsatzbeschluss sind jedoch die Kosten für die Infrastrukturmaßnahmen, d.h. das Heranführen der erforderlichen Ver- und Entsorgung an beide Sicherheitszellen in ausreichender Höhe enthalten.
Mit der hier vorliegenden Projektvorlage, ist die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen:
· Vorbereitung der ehemaligen Kopierzentrale für den Einbau der
Sicherheitszelle
· Vorbereitung der zukünftigen vertikalen Trassenführung über den
ehemaligen Postaufzug
· Anbindung an die Brandmeldeanlage
· Vorbereitungsarbeiten zur Klimatisierung der Sicherheitszelle
· Einbruchssicherung der Außenfassade
· Zugangskontrollsystem zum neuen Rechenzentrum
· Ersatz des vorhandenen Notstromaggregats mit derzeit 250 kVA durch ein
Aggregat mit 450 kVA. Der Ersatz wird notwendig, da die Kapazität des
vorhandenen Aggregats auf Grund der gestiegenen EDV-Ausstattung in
Verbindung mit den sonstigen Funktionen ( Notbeleuchtung etc. ) nicht
mehr ausreicht.
· Herrichten des Betriebsraumes für das neue Notstromaggregat
( insbesondere Erneuerung des ölfesten Anstriches )
Für diese Maßnahmen wurde von den Architekten Christl + Bruchhäuser sowie der Ingenieurgesellschaft K&M mbH, in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer Bühlen + Sieweck eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 463.000,00 € abschließt.
Mit der Durchführung der Maßnahme soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.