Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.06.2005

Eing. Dat. 29.06.2005

 

Nr. 870/1

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 621
(Parkhaus Klinikum Offenbach, Sprendlinger Landstraße)
Billigung des Planentwurfes
Ergänzungsantrag CDU vom 29.06.2005, DS I A 870/1


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Magistratsvorlage I (A) 870 wird um nachstehenden Absatz ergänzt:

„Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen auf dem Gelände der Städtischen Kliniken weiterer notwendiger Parkraum für Pkw eingerichtet werden kann. Gleichfalls sind die Kosten zu ermitteln.“


Begründung:

Das der Vorlage I (A) 870 angefügte Verkehrsgutachten zeigt eindeutig auf, dass das vorgesehene Parkhaus mit seinen rund 600 Stellplätzen für Pkw den zu erwartenden Bedarf an Stellplätzen für Patienten, Besucher und Beschäftigte nicht abdeckt. Die Gutachter bestätigen damit die CDU-Fraktion in ihrer Auffassung.

 

Das von den Gutachtern den Berechnungen zugrunde gelegte Szenario geht davon aus, dass der durch Klinik-Beschäftigte verursachte Pkw-Verkehr um 10 Prozent und des durch Besucher verursachten Pkw-Verkehrs um 5 Prozent zurückgeht. Diesen Optimismus kann die antragstellende Fraktion nicht teilen. Es ist davon auszugehen, dass trotz der verschiedenen angebotenen Alternativ-Verkehrsmittel (ÖPNV, Rad fahren) sich der Anteil der Pkw-Nutzer bei den Beschäftigten der Kliniken nicht oder nicht im notwendigen Maße ändert. Gleiches gilt für die Besucherinnen und Besucher der Patienten, die oftmals von weit her anreisen und sehr viel Gepäck mitführen. Auch lässt die angestrebte und zu erwartende Erhöhung der Effektivität der Städtischen Kliniken im Vergleich zu heute ein erhöhtes Besucheraufkommen erwarten.

 

Darüber hinaus geht das Gutachten davon aus, dass sich 10 Prozent des zu erwartenden Pkw-Verkehrs weiterhin einen Stellplatz außerhalb des Klinikgeländes suchen werden. Dies steht im eklatanten Widerspruch zu der Absicht von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, die umliegenden Wohngebiete vom Parkdruck und Parkplatzsuchverkehr zu befreien. Auch stellt sich für die antragstellende Fraktion die Frage, wie diese Annahme der Gutachter mit der beabsichtigten Einführung eines anwohnerberechtigten Parkens in Einklang zu bringen ist.

Derzeit bestehen auf dem Klinikgelände ca. 700 Abstellmöglichkeiten für Pkw sowie 200 weitere Abstellmöglichkeiten im Umfeld des Krankenhauses, insgesamt also 900. Die bisherigen Planungen sehen dagegen nur 600 Stellplätze vor – eine Zahl, die auch nach Auffassung der Gutachter deutlich zu niedrig ist. Deshalb sind weitere Parkmöglichkeiten auf dem Klinikgelände unerlässlich.