Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.06.2005

Eing. Dat. 30.06.2005

 

Nr. 859/1

 



Konzept zur Reduktion von Luftschadstoffen
Änderungsantrag CDU vom 30.06.2005, DS I (A) 859/1


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der zweite Absatz der Vorlage erhält folgenden Wortlaut:

„Der Magistrat wird beauftragt, als Vertreter der Gesellschafterin Stadt Offenbach am Main bei den ‚stadtnahen Betrieben’ seinen Einfluss geltend zu machen, dass bei der Neuanschaffung von dieselbetriebenen Fahrzeugen diese mit Partikelfiltern ausgerüstet werden.

Weiter soll der Magistrat darauf hinwirken, dass vorhandene Dieselfahrzeuge schnellstmöglichst mit Partikelfiltern, soweit technisch möglich, nachgerüstet werden.“


Begründung:

Im Hinblick auf die aktuelle Feinstaubdiskussion mag der Ursprungsantrag gut gemeint sein.

 

Der Inhalt von Absatz zwei geht leider am Thema vorbei.

 

Die antragstellenden Fraktionen haben offenbar übersehen, dass es eine „Offenbacher Busflotte“ im eigentlichen Sinne nicht mehr gibt.

 

Somit kann der Magistrat seinen Einfluss nur über SOH und OVB geltend machen, die privaten Betreiber von Buslinien lässt der Ursprungsantrag außen vor.

 

Ähnliches gilt für die Beschränkung auf „Müllfahrzeuge“.

 

Sollten hierbei die ESO-Entsorgungsfahrzeuge gemeint sein, ist der Antrag nicht weitgehend genug. Auch Transporter, Pritschenwagen und Kehrmaschinen müssen hier mit einbezogen werden.

 

Dass der Ursprungsantrag modifizierungsfähig ist, zeigt auch, dass an keiner Stelle von Dieselmotoren die Rede ist; Ottomotoren, die viele Fahrzeuge, auch Busse antreiben, benötigen keinen Partikelfilter.