Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2005

 

 

 

6.         Auswirkungen der Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs (G8) auf die Schulträger
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 6.7.2005, DS I (A) 873
Az: 000-0002-01/0589#0781/2005


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der „Offenbacher Erklärung“ der Schuldezernentinnen und Schuldezernenten der hessischen kreisfreien Städte vom 22. Juni 2005 an:

Die von der Hessischen Landesregierung veranlasste Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges (G8) führt zu einem wesentlichen Anstieg der Schülerstunden in der Mittelstufe. So werden die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten der Jahrgangsstufen 7, 8 oder 9 künftig an 34 und mehr Schulstunden pro Woche unterrichtet. Dies wird nur durch eine Ausweitung der Unterrichtszeit auf die Nachmittagsstunden möglich sein.

In vielen Schulen fehlen die räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Programms.

Notwendig sind:

    - Kücheneinrichtungen für die Zubereitung und Einnahme eines warmen
      Mittagessens,
    - Freizeiträume für Spiel und Erholung,
    - Bereiche für die Hausaufgabenhilfe und Arbeitsgruppen.

Die kreisfreien Städte sind traditionell bevorzugte gymnasiale Standorte und müssen allein für notwendige Investitionen sofort Mittel in Höhe von rund 45 Millionen Euro für eine Mindestausstattung der Schulen zur Verfügung stellen. Dies ist angesichts der angespannten Haushaltslage aller kreisfreien Städte nicht realisierbar, weshalb eine Beteiligung des Landes in Höhe von 50 Prozent gefordert wird

Unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips müsste das Land Hessen den Schulträgern dafür diesen notwendigen Aufwand erstatten.





Ergänzend wird für den laufenden Betrieb eine Beteiligung des hessischen Kultusministeriums an den Sach- und Personalkosten analog dem Programm „Betreuungsangebote an Grundschulen sowie den Grundstufen der Schulen für Lernhilfe und der Sprachheilschulen“ von 10.000 Euro pro Schule und Haushaltsjahr erwartet.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.09.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung