Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2005

 

 

8.         Neue Straßenbeleuchtung in der Mittelseestraße von Geleitsstraße bis Bismarckstraße
hier: Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff.1 der Straßenbeitragssatzung der
Stadt Offenbach am Main (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 264/05 vom 20.7.2005, DS I (A) 875
Az: 000-0002-01/0593#0790/2005


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der REP mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBI. l, S. 434), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau der Straßenbeleuchtung die Mittelseestraße von Geleitsstraße bis Bismarckstraße als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.09.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung