Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 2005
8. Wohn- und Unterkunftskosten nach SGB II
Antrag DIE LINKE. vom 31.8.2005, DS I (A) 879
Az: 000-0002-01/0597#0794/2005
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten:
1. Wie hoch ist die Summe der Wohn- und Unterkunftskosten, die die
zuständigen Ämter jeweils in den ersten 6 Monaten nach Geltung der Hartz
IV-Gesetze an ALG II - Empfänger gezahlt haben?
2. Mussten hierfür zusätzliche Kassenkredite aufgenommen werden?
3. Ist der 29-prozentige Bundesanteil an diesen Kosten zeitnah ausgezahlt
worden? Wenn nein, welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt
dadurch?
4. An wie viele Offenbacher Bedarfsgemeinschaften werden Wohn- und
Unterkunftskosten in welcher durchschnittlichen Höhe ausgezahlt?
5. Wie hat sich die Anzahl der Wohngeld-Empfänger-Haushalte in den ersten 6
Monaten des Jahres 2005 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
6. Wie hoch ist die Summe des nach wie vor ausgezahlten originären
Wohngeldes jeweils in den ersten sechs Monaten des Jahres 2005 im
Vergleich zum Vorjahr?
7. In welchem Verhältnis stehen seit Januar 2005 die Einsparungen an
kommunalen Sozialhilfeleistungen zur Höhe der seitdem von der Stadt zu
tragenden Wohn- und Unterkunftskosten für ALG II -Bezieher in konkreten
Zahlen?
8. Wie wird mit der von den Finanzämtern ausgezahlten Eigenheimzulage bei
ALG II-Empfängern verfahren? Trifft es zu, dass sie als Einkommen
angerechnet und demnach die Zahlung der Grundsicherung zeitweise
eingeschränkt wird? Wenn ja, in wie vielen Fällen und für welche Zeiträume
ist das erfolgt?
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.10.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung