Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2005



16.      Keine Haushaltskonsolidierung auf Kosten von Kindern und Eltern - stärkere finanzielle Beteiligung des Landes Hessen an Kinderbetreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangeboten
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 1.9.2005, DS I (A) 885
Az: 000-0002-01/0604#0801/2005


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung weist den Erlass des Hessischen
    Innenministers vom 3. August 2005, veröffentlicht im Staatsanzeiger
    Nr. 34 / 2005, wonach Kommunen mit einem defizitären Haushalt von Eltern
    kostendeckende Beiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen verlangen
    sollen, zurück und fordert den Hessischen Innenminister auf diesen
    zurückzunehmen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass sich das Land Hessen
    finanziell stärker an der Bereitstellung eines hochwertigen und
    bedarfsgerechten Betreuungs- Erziehungs- und Bildungsangebotes aller
    Alterstufen beteiligt. Mit Vorlage eines neuen Kindertagesstättengesetzes ist
    eine Regelung über verbindliche Betriebskostenzuschüsse des Landes zu
    treffen.

3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, denjenigen
    Empfehlungen des Landesrechnungshofes, die Kosteneinsparungen im
    Kitabereich durch Qualitätsverschlechterungen vorsehen, nicht zu
    entsprechen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Kooperationsvereinbarung
    zwischen der Mathildenschule und der benachbarten, aus HEGISS-Mitteln
    errichteten, Kindertagesstätte als sinnvollen Schritt zur Entwicklung von
    gemeinsamen Bildungsansätzen in Kindergarten und Schule. In diesem
    Zusammenhang ist auch die Teilnahme der beiden Einrichtungen am
    Einführungsprojekt zum Bildungs- und Erziehungsplan des Landes sinnvoll.
    Die Stadtverordnetenversammlung erwartet eine finanzielle Beteiligung des
    Landes zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, zur Differenzierung
    der Gruppengrößen und zur Evaluierung im Modellprojekt.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.09.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung