Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2005

 

 

9.         Jahresabschluss des ESO zum 31.12.2004; Ergebnisverwendungsvorschlag; Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 293/05 vom 3.8.2005, DS I (A) 876
Az: 000-0002-01/0594#0791/2005
Ergänzungsantrag CDU vom 07.09.2005, DS I (A) 876/1
Az: 000-0002-01/0594#0804/2005


Beschlusslage:

DS I (A) 876

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO),
    Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2004 wird festgestellt.

2. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresverlust in Höhe von  1.361.558,29
    EUR mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit dem bereits am 18.
    November 2004 erfolgten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über
    die Ergebnisverwendung 2003 sowie dem Verzicht der Stadt Offenbach auf
    Ausschüttung der Eigenkapitalverzinsung der Jahre 2001-2004 sind damit
    alle aufgelaufenen Verluste bis 31.12.2004 ausgeglichen. Die Forderung
    gegenüber der Stadt aus bereits abgebuchter Eigenkapitalverzinsung 2000
    und eine offene Rechnung des Eigenbetriebs an die Stadt Offenbach wegen
    Entwässerung öffentlicher Verkehrsfläche in Höhe von 1.524.493,09 EUR
    werden durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 876/1

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Magistratsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:

„4. Der Magistrat wird beauftragt, eine voll umfängliche Neustrukturierung aller bestehenden Gebührenbereiche unverzüglich vorzulegen, welche sicherstellt, dass zukünftig keine Defizite mehr auftreten.“


DS I (A) 876

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO),
    Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2004 wird festgestellt.

2. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresverlust in Höhe von  1.361.558,29
    EUR mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit dem bereits am 18.
    November 2004 erfolgten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über
    die Ergebnisverwendung 2003 sowie dem Verzicht der Stadt Offenbach auf
    Ausschüttung der Eigenkapitalverzinsung der Jahre 2001-2004 sind damit
    alle aufgelaufenen Verluste bis 31.12.2004 ausgeglichen. Die Forderung
    gegenüber der Stadt aus bereits abgebuchter Eigenkapitalverzinsung 2000
    und eine offene Rechnung des Eigenbetriebs an die Stadt Offenbach wegen
    Entwässerung öffentlicher Verkehrsfläche in Höhe von 1.524.493,09 EUR
    werden durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.09.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung