Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2005




14.      Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 621 (Parkhaus Klinikum Offenbach, Sprendlinger Landstraße)
1. Behandlung der Anregung
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung und zusammenfa
ssende Erklärung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 314/05 vom 31.8.2005, DS I (A) 882
Az: 000-0002-01/0601#0798/2005
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 09.09.2005,
DS I (A) 882/1
Az: 000-0002-01/0601#0805/2005


Beschlusslage:

DS I (A) 882/1 (neu) und DS I (A) 882

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Behandlung der Anregung

Die Anregung der Klinikum Offenbach GmbH zu dem am 07.07.2005 gebilligten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 wird berücksichtigt.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag

Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Klinikum Offenbach GmbH über die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 (Anlage 5) wird zugestimmt.

3. Beschluss über den Plan als Satzung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 621 in der Fassung vom 24.08.2005 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

4. Begründung und zusammenfassende Erklärung

Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und die zusammenfassende Erklärung (Anlage 3) werden dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beigefügt.

5. Bedeutung des Integrierten Verkehrskonzepts

Die im Integrierten Verkehrskonzept – Klinikum benannten Maßnahmen zur Verbesserung der alternativen Verkehrsangebote, wie z.B. ein Jobticketangebot für die Mitarbeiter/innen, sind im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten abzusichern und auszubauen. Die Vertreter/innen der Stadtverordneten-versammlung und des Magistrates im Aufsichtsrat sowie Ämter und städtische (Teil-) Gesellschaften/Betriebe werden aufgefordert bzw. beauftragt, die Klinikleitung dabei zu unterstützen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 882/1 (neu)

Protokollnotiz
Herr Oberbürgermeister Grandke schlägt vor, den Ergänzungsantrag DS I (A) 882/1 wie folgt zu ergänzen:

Die Worte „im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten“ sind in dem Halbsatz „sind abzusichern und auszubauen“, nach dem Wort „sind“ einzufügen.
Die Antragsteller übernehmen den Vorschlag.

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:

 

Die Vorlage wird um folgenden Punkt 5 ergänzt:

5. Bedeutung des Integrierten Verkehrskonzepts

Die im Integrierten Verkehrskonzept – Klinikum benannten Maßnahmen zur Verbesserung der alternativen Verkehrsangebote, wie z.B. ein Jobticketangebot für die Mitarbeiter/innen, sind im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten abzusichern und auszubauen. Die Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrates im Aufsichtsrat sowie Ämter und städtische (Teil-) Gesellschaften/Betriebe werden aufgefordert bzw. beauftragt, die Klinikleitung dabei zu unterstützen.

DS I (A) 882/1 (alt)

Die Vorlage wird um folgenden Punkt 5 ergänzt:

5. Bedeutung des Integrierten Verkehrskonzepts

Die im Integrierten Verkehrskonzept – Klinikum benannten Maßnahmen zur Verbesserung der alternativen Verkehrsangebote, wie z.B. ein Jobticketangebot für die Mitarbeiter/innen, sind abzusichern und auszubauen. Die Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrates im Aufsichtsrat sowie Ämter und städtische (Teil-) Gesellschaften/Betriebe werden aufgefordert bzw. beauftragt, die Klinikleitung dabei zu unterstützen.


DS I (A) 882
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Behandlung der Anregung

Die Anregung der Klinikum Offenbach GmbH zu dem am 07.07.2005 gebilligten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 wird berücksichtigt.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag

Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Klinikum Offenbach GmbH über die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 (Anlage 5) wird zugestimmt.


3. Beschluss über den Plan als Satzung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 621 in der Fassung vom 24.08.2005 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

4. Begründung und zusammenfassende Erklärung

Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und die zusammenfassende Erklärung (Anlage 3) werden dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beigefügt.


 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.09.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung