Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.10.2005
Eing. Dat. 15.09.2005
Nr. 900
Dez.: I (Amt 20)
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2006
Antrag Magistratsvorlage Nr. 322/05 vom 14.09.2005, DS I (A) 900
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) die Haushaltssatzung 2006 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2006
und der Stellenplan für das Jahr 2006 festgesetzt.
b) das beigefügte Investitionsprogramm 2006 für die Jahre 2005 bis 2009 wird
beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenver-sammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 HGO i.V. mit § 2 GemHVO), ein.
Einzelbeschlüsse zum Haushalts- und Stellenplan müssen dem Satzungsbeschluss vorausgehen, um in der Haushaltssatzung ihren Niederschlag zu finden und um Rechtskraft zu erlangen.
Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlagen