Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.10.2005

Eing. Dat. 15.09.2005

 

Nr. 900

 

Dez.: I (Amt 20)

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2006
Antrag Magistratsvorlage Nr. 322/05 vom 14.09.2005, DS I (A) 900


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) die Haushaltssatzung 2006 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2006
    und der Stellenplan für das Jahr 2006 festgesetzt.

b) das beigefügte Investitionsprogramm 2006 für die Jahre 2005 bis 2009 wird
    beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.


Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenver-sammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermö­genshaushaltes und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 HGO i.V. mit § 2 GemHVO), ein.

 

Einzelbeschlüsse zum Haushalts- und Stellenplan müssen dem Satzungsbeschluss vorausgehen, um in der Haushaltssatzung ihren Niederschlag zu finden und um Rechtskraft zu erlangen.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

 

Anlagen