Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 2005
10. Bolzplatz für die Johannes-Morhart-Straße
Antrag CDU vom 21.9.2005, DS I (A) 888
Az: 000-0002-01/0609#0809/2005
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 28.09.2005,
DS I (A) 888/1
Az: 000-0002-01/0609#0816/2005
Änderungsantrag SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FWG vom 28.09.2005, DS I (A) 888/2
Az: 000-0002-01/0609#0817/2005
Beschlusslage:
DS I (A) 888/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob zusätzlich zum derzeitigen Spielplatz in der Johannes-Morhart-Straße ein Bolzplatz in der Nähe des Jugendzentrums Nordend errichtet werden kann. Insbesondere soll dargelegt werden, wie hoch die Kosten hierfür sind und ob eine Cofinanzierung durch Dritte möglich ist.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 888/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob zusätzlich zum derzeitigen Spielplatz in der Johannes-Morhart-Straße ein Bolzplatz in der Nähe des Jugendzentrums Nordend errichtet werden kann. Insbesondere soll dargelegt werden, wie hoch die Kosten hierfür sind und ob eine Cofinanzierung durch Dritte möglich ist.
DS I (A) 888/1
Durch Annahme von DS I (A) 888/2 entfällt die Abstimmung der DS I (A) 888/1 wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:
1. in welchem Bereich des Nordends oder in dessen unmittelbarer Nähe ein
Bolzplatz errichtet werden kann und
2. welche Kosten durch die Einrichtung eines solchen Bolzplatzes entstehen
würden.
DS I (A) 888
Durch Annahme von DS I (A) 888/2 entfällt die Abstimmung der DS I (A) 888 wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob auf dem derzeitigen
Spielplatz in der Johannes-Morhart-Straße zusätzlich ein Bolzplatz errichtet werden
kann. Insbesondere soll dargelegt werden, wie hoch die Kosten hierfür sind und ob
eine Cofinanzierung durch Dritte möglich ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.10.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung