Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.10.2005

Eing. Dat. 06.10.2005

 

Nr. 894

 

Dez.: III

 

 

 

1. Änderung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main
Dringlichkeitsvorlage Magistratsvorlage Nr. 379/05 vom 05.10.2005, DS I (A) 894


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beigefügte

1. Änderung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main

beschließt.


Begründung:

Gemäß der technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TASI) vom 14. Mai 1993 darf nach einer Übergangszeit von 12 Jahren kein Hausmüll bzw. hausmüllähnlicher Gewerbeabfall mehr ohne Vorbehandlung deponiert werden. Diese Übergangszeit ist seit dem 31.05.2005 beendet.

Insbesondere für Gewerbebetriebe (Abfallerzeuger) bedeutet dies, dass der bisher für sie günstige Weg der Deponieentsorgung nicht mehr offen steht.

 

Der RMA liegen bereits Hinweise darauf vor, dass der nun für private Entsorger nicht mehr lukrative Entsorgungsweg wegen der aktuell günstigeren Gebühren wieder auf die Kommunen verlagert wird. Schätzungen gehen im Bereich von Baustellenmisch-abfällen von einer zusätzlichen Menge von rund 30.000 t aus, welche für eine Tonnagegebühr von 128,00 € angenommen werden müsste, obwohl die Entsorgungskosten zwischen 150,00 € und 200,00 € je Tonne liegen.

 

Möglicherweise wird durch eine Vermischung und falsche Deklaration von Abfällen versucht hausmüllähnliche Gewerbeabfälle den Müllverbrennungsanlagen zu einer Gebühr von 128,00 € zuzuführen.

 

Eine Differenzierung der Gebühren innerhalb einer Abfallgruppe fördert weiterhin eine stärkere Vorsortierung und somit eine Steigerung der tatsächlich wieder verwertbaren Abfallmengen.

 

 

Eine Anpassung der Entsorgungsgebühren ist auch notwendig, um eine Quersub-ventionierung durch den Anstieg des Verbrennungsentgeltes zu verhindern. Dies würde sich im Wesentlichen auf Privathaushalte auswirken.

 

Die Gebührensätze wurden durch die RMA kalkuliert und werden 1 : 1 weiter-gegeben.

 

In Bezug auf die Gebührenfestsetzung wird in der bisherigern Regelung noch immer auf die Verbindung mit der Grundsteuer hingewiesen. Dies trifft nicht mehr zu. Im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsprozesses wurde durch den Vorsitzenden Richter bereits darauf hingewiesen, dass diese Regelung sobald als möglich anzupassen sei.

 

Bezüglich des Inkrafttretens werden die Vorgaben der RMA berücksichtigt. Die
Gesellschafterversammlung der RMA hat einer Änderung der Entsorgungsentgelte zum 01.11.2005 zugestimmt.

 

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, hat in ihrer Sitzung am 22.09.2005 einen gleich lautenden Beschluss gefasst.

 


Anlagen:
Text der 1. Änderung Abfallgebührensatzung
Synopse