Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.12.2005

Eing. Dat. 05.12.2005

 

Nr. 951

 

 

Haushaltsplan 2006 Verwaltungshaushalt  UA 81750 – (EP 8)
ESO-Eigenbetrieb Stadt Offenbach – Kommunale Dienstleistungen
Antrag CDU vom 05.12.2005, DS I (A) 951


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Im UA 81750 wird auf der Ausgabenseite eine neue Haushaltsstelle mit dem Titel
    „Zuschuss Friedhofsunterhalt“ eingerichtet und mit dem gemäß Ziffer 2.
    entfallenden Einnahmebetrag ausgestattet.

2. In der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung – beschlossen am 18.03.2004
    – werden die Gebühren in den §§ 3, 5, 6, 7, 8 linear um 20% gesenkt.

Begründung:

 

Friedhöfe sind nicht nur ein Ort der Erinnerung und Ruhe, sondern oftmals Naturoasen inmitten der Städte, die gern von Spaziergängern aufgesucht werden.

 

Die Offenbacher Friedhöfe, insbesondere der Alte Friedhof und der Neue Friedhof verfügen über wertvollen alten Baumwuchs, sie haben gepflegte Wege, diese Friedhöfe werden gern auch von nichttrauernden Bürgerinnen und Bürgern zum Spazieren gehen und der Freizeiterholung genutzt.

 

Sie dienen der allgemeinen Erholung, Friedhofsanlagen haben damit auch eine gesellschaftspolitische Aufgabe.

 

Daher hält es die antragstellende Fraktion für angemessen, dass sich die Stadt Offenbach im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsfürsorge am Unterhalt der Friedhöfe beteiligt.

 

Gemäß Pressemitteilung der ESO-Geschäftsspitze gab es Gerichtsurteile, wonach der Parkcharakter von Friedhöfen nicht über Gebühren finanziert werden dürfe. Von der Kommune kann ein Beitrag für die Parkpflege, das so genannte „Wohlfahrtsgrün“ verlangt werden. Demzufolge beziffere sich dieser Prozentsatz für Offenbach auf ca. 200.000 Euro pro Jahr.