Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 09.03.2006

Eing. Dat. 09.03.2006

 

Nr. 807/162

 

Dez.: III

 

 

Mauer des Gedenkens auf Offenbacher Friedhöfen
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.2005, DS I (A) 807
dazu: Magistratsvorlage Nr. 088/06 vom 08.03.2006


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.03.2005 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie auf den Friedhöfen der Stadt Offenbach „Gedenkmauern“ eingerichtet werden können. Diese sollen es Angehörigen ermöglichen, Erinnerungstafeln für Verstorbene anzubringen, für deren Gräber das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Überdies soll geprüft werden, ob Angehörige solche Erinnerungstafeln auch für als tot erklärte Vermisste sowie für Tote, die im Ausland oder auf See bestattet worden sind anbringen können.


Zu oben genanntem Beschluss berichtet der Magistrat wie folgt:

Die Entscheidung über die Einrichtung von so genannten Gedenktafeln und die Festelegung, für welche Verstorbene eine Gedenktafel angebracht werden kann, obliegt dem Friedhofsträger. Die Gedenktafeln könnten bei einer der nächsten Änderungen in den Leistungskatalog der Friedhofs- und Bestattungsgebühren-ordnung aufgenommen werden.

 

Eine Gedenktafel bietet für die Hinterbliebenen der Verstorbenen einen Ort zum Trauern und Gedenken. Hierbei sind der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Unterhaltung der Gedenkstelle relativ gering. Eine Grabpflege wie bei Urnen- oder Erdgräbern entfällt. Die Einrichtung von Gedenktafeln für als tot erklärte Vermisste sowie für Tote, die im Ausland oder auf See bestattet worden sind, ist ebenfalls prinzipiell möglich.

 

Die Friedhöfe der Stadt Hanau bieten beispielsweise in ausgewählten Fällen und auf Antrag Gedenktafeln an. Hierfür ist ein Entgelt .von 160,00 € je Tafel zu zahlen.

 

Als Standorte für eine Mauer des Gedenkens sind Stellen auf allen Offenbacher Friedhöfen geeignet. Auf den Friedhöfen Rumpenheim und Bieber könnten vorhandene Mauern genutzt werden. Bei den restlichen Friedhöfen könnten bestehende Mauern für die Gedenktafeln verwendet werden. Die vorhandenen Mauern bestehen zum Teil aus Sandstein und müssten für den neuen Verwendungszweck entsprechend verputzt und aufgearbeitet werden.

Die mit der Erstellung der Gedenkmauer verbundenen Kosten werden wie folgt geschätzt:

 

Neuer Friedhof         neue Mauer                          ca. 10 Meter              5.000 €

Alter Friedhof            vorhandene Mauer              ca. 7 Meter                700 €

Bürgel                        neue Mauer                          ca. 5 Meter                2.500 €

Bieber (1)                   vorhandene Mauer              ca. 10 Meter              0 €

Bieber (2)                   neue Mauer                          ca. 5 Meter                2.500 €

Rumpenheim (1)      vorhandene Mauer              ca. 5 Meter                0 €

Rumpenheim (2)      neue Mauer                          ca. 20 Meter              2.500 €

 

Zusätzlich wäre mit Kosten in Höhe von etwa 500 € je Mauer für die Herstellung eines Schildes „Mauer des Gedenkens" zu rechnen.

 

Die Kosten für das Anbringen einer einzelnen Gedenktafel liegen etwa bei 160 €.

 

Zu berücksichtigen wäre ferner, dass die Aufnahme von Gedenktafeln in den Leistungskatalog der Friedhöfe Auswirkungen auf die Nachfrage nach Urnen- oder Erdgräbern haben könnte. Ein kostenbewusster Angehöriger könnte auf die gebührenpflichtige Verlängerung seines Grabes verzichten und stattdessen die dauerhafte Gedenktafel als zukünftigen Trauerort nutzen. Die Nachfrage nach solchen Gedenktafeln ist schwer einzuschätzen.

 

Anlage