Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 20.02.2006

Eing. Dat. 16.02.2006

 

Nr. 889/158

 

Dez.: I (Amt 18)



Sachstandsbericht zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming in der Offenbacher Stadtverwaltung
hier: Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 22.08.2002, DS I (A) 359, und vom 06.10.2005, DS I (A) 889
dazu: Magistratsvorlage Nr. 042/06 vom 15.02.2006


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.08.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Stadt Offenbach strebt an, die Vorgaben des Maastrichter Vertrages hinsichtlich der Durchführung des Gender-Mainstreaming umzusetzen und wird künftig ihre Politik und ihr Verwaltungshandeln nach den Grundsätzen des Gender-Mainstreaming ausrichten und organisieren.

Zur Realisierung von Gender-Mainstreaming sind folgende Voraussetzungen sicherzustellen:

1. Der Magistrat wird beauftragt möglichst bis Jahresende ein Konzept für Politik
    und Verwaltung vorzulegen, das die Vorgaben des Gender-Mainstreaming auf die
    Stadt Offenbach bezieht. Bestandteil des  Konzeptes sind die Darstellung der
    benötigten Ressourcen  (personelle Ressourcen), die Evaluation sowie ein
    Gleichstellungscontrolling. Das Konzept kann zunächst in jedem Dezernat
    modellhaft erprobt werden.

2. Verantwortlich für die Umsetzung in der Stadt und in der Stadtverwaltung ist der
    Oberbürgermeister als Dienststellenleiter. Verantwortlich für die Umsetzung im
    Bereich der politischen Mandatsträger/innen ist der Stadtverordnetenvorsteher.
    Das Frauenbüro ist die federführende Fach- und Koordinationsstelle und begleitet
    den Umsetzungsprozess als Expertinnen.

3. Für alle an der Umsetzung Beteiligten ist eine grundlegende Information über die
    Vorgaben und Instrumente des Gender-Mainstreaming sicherzustellen.
    Insbesondere die politischen Mandatsträger/innen und die Beschäftigten sind
    gezielt zu schulen. Die dafür erforderlichen Mittel sind in einem ersten Schritt aus
    den bestehenden Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen und in der Folge in
    den Haushaltsplanungen zu veranschlagen.




Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.10.2005 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Jahresende der Stadtverordneten-versammlung einen Sachstandsbericht über den derzeitigen Umsetzungsstand
des Gender-Mainstreaming in der Stadtverwaltung vorzulegen.


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

In Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses fand am 19. November 2002 und am 5. Februar 2003 je eine grundlegende Informationsveranstaltung zum Thema Gender-Mainstreaming mit einer Fachreferentin für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und für den Magistrat statt.

Parallel dazu beauftragte der Oberbürgermeister das als Fach- und Koordinierungsstelle benannte Frauenbüro mit der Vorlage eines Konzeptes hinsichtlich der Stadt und der Stadtverwaltung. Das Frauenbüro erarbeitete zwei Umsetzungsvarianten: a) die Verankerung eines eigenen Organisations-entwicklungsprozesses (OE) mit Installierung einer mit verschiedenen Promotorinnen und Promotoren besetzten Steuergruppe und b) die Verknüpfung mit dem Qualitätsmanagement.

Mit der Entscheidung des Oberbürgermeisters wurde die Variante b), d.h. die konzeptionelle Verankerung des Gender-Mainstreaming im Qualitäts-managementsystem der Stadtverwaltung favorisiert. Dafür sprachen folgende Gründe:

- das Qualitätsmanagementsystem stellt bereits eine  Struktur für einen  OE-Prozess 
  dar, einschließlich einer systemverantwortlichen Person (Qualitätsmanagement-
  beauftragte)

- das Verfahren der jährlichen  Managementreviews  (Zielerreichungskontrolle) 
  sichert eine Erfolgskontrolle der Dezernentinnen/Dezernenten über die mit ihnen
  vereinbarten Umsetzungsmaßnahmen am Jahresende

- für die Umsetzung von zunächst mindestens einer „gegenderten" Maßnahme pro
  Jahr ist jede Amtsleiterin /jeder Amtsleiter im eigenen Bereich verantwortlich

- als Fach- und Koordinierungsstelle fungiert das Frauenbüro. Es wird unterstützt
  durch die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung, die im Rahmen ihrer
  Zuständigkeit die Ressourcen für erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen im
  Rahmen bestehender Budgets einplant; die Fachkompetenz des Personalamtes
  wird eingebracht, um die Ämter bei den erforderlichen personellen Maßnahmen
  einzubinden.

In den Jahren 2003/04 wurden zunächst interessierte Führungskräfte auf freiwilliger Basis verwaltungsintern zum Thema Gender-Mainstreaming geschult. Im Anschluss daran erarbeiteten Vertreterinnen und Vertreter von vier Fach- und Querschnittsämtern eine Systemverfahrensanweisung (SV) unter der Federführung des Frauenbüros. Im Jahre 2005 wurde dieser Entwurf allen Amtsleitungen und der Personalvertretung zugänglich gemacht, um die Praktikabilität abprüfen zu lassen. Daraufhin wurde der Entwurf modifiziert und am 12.12.2005 im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens vom Oberbürgermeister dem Gesamtpersonalrat zur Zustimmung vorgelegt. Das positive Votum des GPR liegt mittlerweile vor. Mit Veröffentlichung in of-intakt am 16.12.2005 wurde die SV in Kraft gesetzt.

Systemverfahrensanweisungen sind bindend für alle städtischen Ämter und Organisationseinheiten, die das Zertifizierungsverfahren durchlaufen haben. Sie sichern ein einheitliches Bearbeitungsverfahren im Sinne einer für die Bürgerinnen und Bürger verlässlichen Dienstleistungserbringung. In Bezug auf GM handelt es sich einerseits um einen „Interessenscheck" und andererseits um eine Zielvereinbarung, bei der beide Geschlechter mit ihren jeweiligen Bedarfslagen in den Blick genommen werden. Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen wird zu einer Querschnittsaufgabe jeder Verwaltungseinheit.

Die Zertifizierung der gesamten Stadtverwaltung ist im Laufe des Jahres 2006 erreicht, so dass von einer systematischen Umsetzung der Gender-Mainstreaming - Strategie in den Maßnahmen der Stadtverwaltung ab Jahresbeginn 2006 ausgegangen werden kann.

Die der SV zugrunde liegende Thematik ist nicht neu. Bei der Förderung von Maßnahmen durch EU-Projekte ist es seit längerem notwendig, bei der Antragstellung eine geschlechtergerechte Ressourcenverteilung nachzuweisen und dahingehende Fragen detailliert zu beantworten, um die Förderkriterien zu erfüllen.

Praktische Erfahrungen liegen demzufolge bereits in einigen Ämtern vor (Volkshochschule, Arbeitsförderung und Statistik, Jugendamt).

Dennoch ist von einem bestehenden Fortbildungsbedarf der Verwaltung auszugehen, der in 2006 ff. anhand der Beratungsanfragen der Ämter gesammelt und gebündelt werden wird.