Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8.12.2005



 

 

 

3.         Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2006
Antrag Magistratsvorlage Nr. 322/05 vom 14.09.2005, DS I (A) 900
Az: 000-0002-01/0615#0815/2005


Teil II:


Verwaltungshaushalt (VwH)

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit den Verwaltungshaushalt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.


Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2006
Antrag Magistratsvorlage Nr. 322/05 vom 14.9.2005, DS I (A) 900
Az: 000-0002-01/0615#0815/2005

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller vorab beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wie folgt:

a) die Haushaltssatzung 2006 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan
    2006 und der Stellenplan für das Jahr 2006 festgesetzt.

b) das beigefügte Investitionsprogramm 2006 für die Jahre 2005 bis 2009 wird
    beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.



Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Stadtverordnete haben an der Beratung bzw. an der Beschlussfassung der DS I (A) 938, 939 und 945 sowie an der DS I (A) 900 (Abstimmung zum Verwaltungshaushalt (VwH) sowie über die Haushaltssatzung und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2006) teilgenommen, obwohl sie Vorstandsfunktionen in den begünstigten Vereinen bekleiden. Dieser Beschluss wird daher nicht an den Magistrat weitergeleitet (§ 25 Abs. 6 HGO).


Die Beschlüsse über den Verwaltungshaushalt und die Haushaltssatzung (DS I (A) 900) werden aus demselben Grund nicht an den Magistrat weitergeleitet (§ 25 Abs. 6 HGO).


 

 

 

 

Offenbach a.M., den 30.12.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung