Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2005
3. Haushaltsplan 2006 Vermögenshaushalt UA 82010 (EP 8)
S-Bahn-Rodgau
Antrag CDU vom 5.12.2005, DS I (A) 949
Az: 000-0002-01/0696#0905/2005
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Im genannten UA wird auf der Ausgabenseite eine neue Haushaltsstelle mit
dem Titel „Videoüberwachung“ eingerichtet und mit 20.000 Euro
ausgestattet.
2. Die Haushaltsstelle 63000.96140 wird um 20.000 Euro gekürzt.
3. Der Magistrat wird beauftragt, mit RMV und der Deutschen Bahn AG mit dem
Ziel in Verhandlung zu treten, an den S-Bahn-Stationen Bieber und
Offenbach - Waldhof eine dauerhafte Videoüberwachung einzuführen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Herr Stv. Freier (CDU) bittet im Absatz 2 die Haushaltsstelle 63000.64920 durch die Haushaltsstelle 63000.96140 auszutauschen. Absatz 3 entfällt.
DS I (A) 949 (neu)
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Im genannten UA wird auf der Ausgabenseite eine neue Haushaltsstelle mit
dem Titel „Videoüberwachung“ eingerichtet und mit 20.000 Euro
ausgestattet.
2. Die Haushaltsstelle 63000.96140 wird um 20.000 Euro gekürzt.
3. Der Magistrat wird beauftragt, mit RMV und der Deutschen Bahn AG mit dem
Ziel in Verhandlung zu treten, an den S-Bahn-Stationen Bieber und Offenbach-
Waldhof eine dauerhafte Videoüberwachung einzuführen.
DS I (A) 949 (alt)
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Im genannten UA wird auf der Ausgabenseite eine neue Haushaltsstelle mit dem
Titel „Videoüberwachung“ eingerichtet und mit 20.000 Euro ausgestattet.
2. Die Haushaltsstelle 63000.64920 wird um 20.000 Euro gekürzt.
3. Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Übertragung vom Verwaltungs- in den
Vermögenshaushalt.
4. Der Magistrat wird beauftragt, mit RMV und der Deutschen Bahn AG mit dem Ziel
in Verhandlung zu treten, an den S-Bahn-Stationen Bieber und Offenbach-
Waldhof eine dauerhafte Videoüberwachung einzuführen.
Offenbach a. M., den 29.12.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung