Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A)Ausgegeben am 05.01.2006

Eing. Dat. 05.01.2006

 

Nr. 966

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

 

1. 

              Dezernat II

              Amt 60

Vorlage an den Magistrat Nr.     

 

Umbau und Erweiterung der
Geschwister-SchollWilhelmschuleEdith-Stein-Schule als zurals ganztägig

 

arbeitenden Schule

 

Ganztagsschule

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 007/06 vom 04.01.2006, DS I (A) 966



 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord-
netenversammlung wie folgt beschließt:

1.

 

1.Dem Umbau und der Erweiterung der Geschwister-SchollWilhelmschule zurals ganztägig arbeitenden SchuleEdith-Stein-Schule als Ganztagsschule, nach der von
   
der EEG (Entwicklungs- und Erschließungsgesell­schaft)  und in .V.erbindung mit. Dritten
   
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, ab
   
schließend mit  1.424200850..0000,
00-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2.

 

Die erforderlichen Mittel werden bewilligt undund  vorbehaltlich der Resteübertragung wie folgt bereitgestellt:
    auf der
Haushaltsstelle 20000.946600000.94620600
   WilhelmsEdith-SteinGeschwister-Scholl-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“ wie folgt bereit-.gestellt:

    Haushaltsreste           200.000,-- €
(davon sind noch zu

übertragen: 146.089,46   €)
Nachtragshh.-Plan  2004
:           377.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,-- €
Haushaltsplan 2005
:                                    :            8001.023.00050.000,00,--
    Haushaltsplan 2006:                                            48440.000800.000,00 ,--
    Gesamt:                                                                  850.000,00 1.4240850.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,--850.000,00

 

3.

Im Investitionsprogramm ist in 2006 der Ansatz bei der Haushaltsstelle 20000.946604600
WilhelmsEdith-Stein-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“

von        350.000,-- €
um        
90.000,-- €
auf        
440.000,-- €
zu erhöhen.

Die Mittel i.
H. v.              90.000,-- €
werden von der Haushaltsstelle 20000.93610
„Sachkosten Ganztagsbetreuung“ umgesetzt.

Die Verpflichtungsermächtigung 2005 bei der Haushaltsstelle 20000.9466000 „Edith-Stein-SWilhelmschule, Bau-Ganztagsbetreuung“ ist im Nachtrag um

                 90.000,-- € auf 440.000          ,-- € zu erhöhen. ???

Beim Hessischen Kultusministerium stehen für bereits anerkannte, ganztägig
  
 arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein
   
solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm
   
Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zur Verfügung.

[61] 

Beim Hessischen Kulturministerium stehen für bereits anerkannte ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zur Verfügung.
Die endgültige Höhe der
   
Förderung wird voraussichtlich Mitte des Jahres feststehen. Der Förderbetrag wird
   
bei der Haushaltsstelle 20000.36030 (neu)  ??? - WilhelmsEdith-Stein-Schule, Zuweisung Bundes
   
programm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (Ganztagsschulprogramm) -
   
verannschlagt.


 

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
   
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


 

5.    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden,

       wenn der Zuwendungsbescheid
   
vorliegt.


  

 

 

 

 

 

 

3.Die entsprechenden Mittel sind von der Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten Ganztagsbetreuung“ im Nachtrags-haushaltsplan 2004 bzw. Haushalt 2005 auf die Haushaltsstelle 20000.94620 „Geschwister-Scholl-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“ umzusetzen.

4.Die Finanzierung bis zur Umsetzung der Mittel erfolgt über die Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten Ganztagsbetreuung“.

 

 

6.Beim Hessischen Kulturministerium sind für bereits anerkannte ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) beantragtMit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt und die Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegenten, da bei neuen Investitionen die Zustimmung des RP Darmstadt erforderlich ist.

 

 

Begründung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.09.200509.10.2003 – DS I (A) 548/2 und 548877 und 877/1

für die künftige Verwendung der Restfördermittelu. a. folgende Priorität für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Angebote  aus dem „Investitionsprogramm
Zukunft Bildung und Betreuung“ folgende Reihenfolge der Projekte beschlossen:

 

1. Wilhelmschule

2. Eichendorffschule/Erich-Kästner-Schule

3. Gymnasien (Albert-Schweitzer-Schule, Leibnizschule, Rudolf-Koch-Schule)

4. MathildenschuleEdith-Stein-Schule

Geschwister-Scholl-Schule

Schillerschule

Mathildenschule

Ernst-Reuter-Schule

Bachschule,

 

und vom Grundsatz her folgende Haushaltsmittel bereitgestellt:

 

2003        600.000 €
2004     2.500.000 €
2005     2.250.000 €
2006     2.250.000 €
2007     2.250.000 €

 

 

Die Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten für die Edith-Stein-Schule ist umfangreicher als ursprünglich angenommen, so dass die Maßnahme nach 2005 zurückgestellt werden muss. Für die Geschwister-Scholl-Schule und die Schillerschule liegen die Unterlagen vor; diese wurden am 08.04.2004 beim Land Hessen zur Prüfung und Festsetzung des Zuwendungsbetrages eingereichtwurden die Projektbeschlüsse in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.07.2004 sowie für die Edith-Stein-Schule in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ?????? gefasst.. Mit  dem Eingang des Zuwendungsbescheides ist im Sommer 2004 zu rechnen.Die Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten für die Edith-Stein-Schule war umfangreicher als ursprünglich angenommen, so dass diese Maßnahme nun erst zur Vorlage kommen kann.


 


 

DDie für die Geschwister-SchollWilhelmsEdith-Stein-Schule-Schule vom Architekturbüro Mühlhause + SchinkelMühlhause und SchinkelWellnitz, Offenbach a. M., in

Zusammenarbeit mit der Entwicklungs- und

 Erschließungsgesell­schaft – EEG – als Projektsteuerer erstellten und vom Revisi­onsamt geprüften Planungs- und Kostendatenunterlagen schließen mit 8501.42400.000,,00--00 ab.

 

 

 

Es werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

 

- Errichtung eines eingeschossigen Schulpavillons

Zwischen der Sporthalle und dem Hausmeisterhaus wird ein neuer Schulpavillon errichtet. Alle Räume werden eingeschossig entlang eines Erschließungsflures angeordnet. Es entstehen ein Speise-/Aufenthaltsraum, eine Bibliothek/Medioothek, ein Hausaufgabenraum, ein Schülerkiosk, eine Küche mit Lager sowie Sanitärräume und Technikräume.

 

- Umbaumaßnahmen

Zur Erfüllung des Raumprogrammes werden zwei der insgesamt drei Hausaufgabenräume im ersten Obergeschoss des bestehenden Verwaltungsgebäudes untergebracht. Hierfür muss der dort befindliche Kartenraum in das Kellergeschoss des Klassentraktes umgelagert werden.Um die notwendigen Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung unterzubringen, wird der Bestand umgebaut bzw. auch aufgestockt.Erweiterungsbau als Unterbauung der vorhandenen aufgeständerten Sporthalle ausgeführt. , so dass die für den Schulbetrieb notwendigen Freibereiche nur in den bereits überbauten Bereichen beschnitten werden, da auf eine Bebauung des nicht überdeckten Außenbereiches und des Schulhofes verzichtet wird.

 

Die Zugänglichkeit der Sporthalle sowohl vom Schulhof als auch vom südlich gelegenen Hof wird durch eine öffentliche Zuwegung zwischen Erweiterungsbau und Zwischenbau hergestellt.



Die beiden Funktionsbereiche (Verpflegungs- sowie Begegnungs- und Freizeitbereich) der geplanten Ganztagsbetreuung werden in einem Baukörper zusammengefasst. Alle Räume sind eingeschossig unterhalb der aufgeständerten Sporthalle angeordnet. Der Speiseraum, Begegnungs- und Freizeit- und Begegnungsbereich sowie die Küche orientieren sich mittels einer verglasten Fassade zu einem Freibereich entlang der angrenzenden Grundstücksmauer.

 

Der Begegnungs- und Freizeitbereich ist zudem noch zur Schule hin orientiert und für Blickbeziehungen offen gehalten.

 

Die Anordnung und Ausgestaltung der Räume sollen die gemeinschaftlichen Aktivitäten unterstützen. Die große Verbindungstür zwischen dem Speiseraum und dem Freizeit- und Begegnungsbereich soll eine multifunktionale Nutzung der beiden Räume gewährleisten.

 

Die bereits als Lagerfläche genutzte Garage wird konstruktiv und bautechnisch aufgewertet, um eine vollwertige Nutzung als Stuhl- und Tischlager zu gewährleistenermöglichen.

 

 


Die ebenerdige Erschließung macht eine behindertenfreundliche Nutzung ohne weiteren konstruktiven Aufwand möglich. Das imneben Bereich der Küche vorgesehene WC wird im Rahmen der Erweiterung behindertengerecht ausgebaut.

Im Erdgeschoss werden , im „öffentlichen“ Bereich, neben Cafeteria und Mediothek, werden der Freizeitbereich und ein Hausaufgabenraum in ehemaligen Klassenräumen eingerichtet.

Im nördlichen Bereich der Schule erfolgt eine Aufstockung auf das Erdgeschoss. Hier entstehen, mit Anbindung an die Erschließung der Schule im

1. Obergeschoss, vier Klassenräume als Ersatz für die im Erdgeschoss entfallenen Räume sowie zwei Hausaufgabenräume für die Ganztagsbetreuung.

Als zusätzliche Erschließung des 1. Obergeschosses und damit auch der Schaffung der Zugänglichkeit für Behinderte, erfolgt der Einbau eines Aufzuges. Damit wird auch eine Zugänglichkeit für Behinderte geschaffen.

Zur Gewährleistung der Ganztagsbetreuung sind weiterhin in der Lehrküche, in der die Mittagsversorgung sichergestellt wird, Erneuerungs- und Renovierungsarbeiten erforderlich. Die Essensausgabe erfolgt dann in der an die

Cafeteria angeschlossenen Wärmeküche.

Um die Zugänglichkeit der daneben liegenden Mediothek von außen her zu erreichen, wird dort eine Eingangstür mit Windfang in die bestehende Fassade integriert.

 

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides sowie Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 12.10.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (AB) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie ei­ne detail-lierte Kostenberechnung zur Einsicht­nahme aus.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

 

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie

ei­ne detaillierte Kostenberechnung zur Einsicht­nahme aus.

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie ei­ne detail-lierte Kostenberechnung zur Einsicht­nahme aus.

 

 

Offenbach am Main, den 22.12.200505.12.200511.02.200503.02.200502.02.200508.06.2004

 

Dezernat II

 

 

 

AL

ABL

SGL

SB

 

60.0

 

 

 

 

60.1

 

 

 

 

60.1.1

 

 

 

 

60.1.2

 

 

 

 

60.5

 

 

 

 

 

 

 

H. Schneider

 

Bürgermeister

 

 

 

 

AL

BL

RK

FR/VS

60.0

 

 

 

 

60.1

 

 

 

 

60.1.1

 

 

 

 

60.1.2

 

 

 

 

60.4

 

 

 

 

60.4.1 Sl

 

 

 

 

Amt 40 z.Kennt.

 

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AL

ABL

SGL

SB

60.0

 

 

 

 

60.1.1

 

 

 

 

60.1.2

 

 

 

 

60.5.1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 [61]