Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.01.2006

Eing. Dat. 11.01.2006

 

Nr. 968/1

 

 

 

Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe
Änderungsantrag CDU vom 11.01.2006, DS I (A) 968/1


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Landtag mit dem Ziel einzuwirken, dass das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFwoG) und dessen Ausführungsverordnungen mit dem Ziel geändert werden, dass die Kommunen selbständig die Erhebungspflicht auf einzugrenzende Wohngebiete vornehmen dürfen.


Begründung:

 

Gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ist das im Tenor zitierte HessAFwoG. Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen erfüllen teilweise aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse nicht mehr die Voraussetzungen, die zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigen. Ziel der Ausgleichszahlung ist es, den nicht mehr gerechtfertigten Subventionsvorteil abzuschöpfen. Die Einnahmen aus der Ausgleichzahlung sind zweckgebunden und dienen zur Förderung der sozialen Wohnungsbaus.

 

Der laufende Leistungszeitraum begann am 01.07.2005 und endet am 30.06.2008.

 

Nach §§ 11 und 13 des vorgenannten Gesetzes ist die betroffene Gemeinde die zuständige Stelle für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe, gleichzeitig auch für den Abbau der Fehlsubventionierung.

Gemäß der Anlage zu §§ 1 und 2 der entsprechenden Ausführungsverordnung ist hiermit auch die Stadt Offenbach mit der Mietenstufe 3 betroffen.

 

Eine pauschale Aufhebung der Fehlbelegungsabgabe, so wie im Ursprungsantrag gefordert, geht der Antrag stellenden Fraktion zu weit.

 

Durch eine entsprechende Änderung der landesrechtlichen Vorgaben sollte es den Kommunen im Rahmen ihrer grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltung überlassen bleiben, für welche Wohngebiete bzw. Stadtteile die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe gefordert wird.

Es erscheint einfach nicht angemessen, einen Personenkreis, der sich durch eigene Arbeit ein höheres Einkommen und damit einen höheren Sozialstatus geschaffen hat, pauschal zu belasten. Gerade dieser genannte Personenkreis kann, wenn er in seinem bisherigen Wohnumfeld verbleibt und dort zu gleichen Kosten weiter wohnen kann, für eine erhebliche Verbesserung der sozialen Durchmischung des Wohnviertels sorgen.

 

Als Beispiel hierfür führt die antragstellende Fraktion den Stadtteil Waldhof an, dort verlassen immer mehr „Normalverdienende“ ihre Wohnungen, da sie in anderen Stadtteilen und den Umlandgemeinden bei gleicher Miethöhe ein besseres Wohnumfeld erwartet.

 

Andere Stadtteile zeigen aber, dass sich durch Zusammenarbeit und Zusammenhalt der Mieterinnen und Mieter das Wohnumfeld erheblich verbessern lässt.

 

Gerade dieser Personenkreis wird durch die rein pauschale Erhebung der Fehlbelegungsabgabe über das gesamte Stadtgebiet für seine Bemühungen mehr oder weniger „bestraft“.

 

Daher sollte nach Meinung der Antrag stellenden Fraktion den Kommunen es selbst überlassen bleiben, für welche Stadtteile sie die Fehlbelegungsabgabe erheben wollen.