Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.01.2006
Eing. Dat. 19.01.2006
Nr. 968/2
Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 18.01.2006, DS I (A) 968/2
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob Bedarf für eine Befreiung von der Erhebungspflicht der sogenannten Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen in Offenbach besteht.
Folgende Fragen sollen dabei beantwortet werden:
1. Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe für
das Haushaltsjahr 2006?
2. Wofür werden die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe verwendet? Welche
wirtschaftlichen Folgen würde die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe für die
GBO haben?
3. Wie hoch ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis einer Sozialwohnung
gerechnet nach den verschiedenen Stufen der Fehlbelegungsabgabe? Ergibt sich
durch die Fehlbelegungsabgabe ein durchschnittlich höherer Mietpreis als für eine
vergleichbare Wohnung des freien Wohnungsmarktes?
4. Wie hat sich während der vergangenen Jahre der Bestand an Sozialwohnungen in
Offenbach entwickelt, wie wird sich der Bedarf erwartungsgemäß in der Zukunft
entwickeln?
5. Wie sehen die Erfahrungen anderer Kommunen nach Abschaffung der
Fehlbelegungsabgabe in Bezug auf die Durchmischung betroffener Wohngebiete
aus? Ist durch die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe eine wirksame
Steuerung im Sinne einer breiten Durchmischung der Sozialstruktur in
Wohngebieten des sozialen Wohnungsbaus erreicht worden?
6. Der Magistrat möge bei der Hessischen Landesregierung in Erfahrung bringen,
inwieweit das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im
Wohnungswesen (HessAFwoG) und dessen Ausführungsverordnungen derart
geändert werden können, dass die Kommunen selbstständig die Erhebungspflicht
vornehmen dürfen.
Begründung:
Da in der Öffentlichkeit das Erheben der Fehlbelegungsabgabe bei Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus immer wieder kritisch hinterfragt wird, befürworten die antragstellenden Fraktionen eine umfassende Kosten-/Nutzenanalyse der Fehlbelegungsabgabe für die Stadt Offenbach. Die Abgabe ohne eine solche umfassende Untersuchung abzuschaffen wäre angesichts der vielen kritisch zu hinterfragenden Aspekte fahrlässig.