Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.02.2006
Eing. Dat. 23.02.2006
Nr. 991
Dez.: I (Amt 62)
Bebauungsplan Nr. 589 (Tempelsee Süd/Erfaweg)
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 068/06 vom 22.02.2006, DS I (A) 991
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 589 (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 15.02.2006, für das Gebiet zwischen dem Brunnenweg, dem Lohweg, der „Neuen Schneise“ und der westlich des Erfaweges gelegenen Grundstücke werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB (in der Fassung vor dem 20.07.2004) gebilligt.
Begründung:
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird sichergestellt, dass die Erweiterung oder der Umbau von Siedlungshäusern im südöstlichen Bereich des Stadtteils Tempelsee innerhalb eines geordneten städtebaulichen Rahmens erfolgt. So können aufgrund der Festsetzungen des Planentwurfes die bestehenden Häuser durch bauliche Veränderungen an zeitgemäße Wohnbedürfnisse angepasst werden, ohne dass der Siedlungscharakter in dem gegenständlichen Gebiet verloren geht. Weitere Ausführungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf entnommen werden.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind Anregungen vorgebracht worden. Die Auswertung des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens ist in der Anlage 3 aufgeführt.
Mit dem Billigungsbeschluss kann die zweite Phase der Bürgerbeteiligung beginnen. Nach den Überleitungsvorschriften des § 244 BauGB findet das Baugesetzbuch in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung Anwendung.
Anlagen Verteiler:
1. Planentwurf (Stand 15.02.2006) 14 x UPB
2. Begründung (Stand 15.02.2006) 7 x Fraktionen
3. Auswertung des Vorverfahrens 2 x Büro
14 x HFB (Anlage 2 und Anlage 3)