Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 9. März 2006
18. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 623 mit der Bezeichnung "Offenbach Kaiserlei - zwischen Bundesautobahn (BAB) 661 und Stadtgrenze"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 073/06 vom 22.2.2006, DS I (A) 995
Az: 000-0002-01/0752#0973/2006
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, zwischen Strahlenbergerstraße, BAB 661, Main und der Stadtgrenze nach Frankfurt am Main ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
1. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt durch
im Westen: die Stadtgrenze nach Frankfurt am Main
im Norden: den Main
im Osten: die BAB 661 mit den Flurstücken Gemarkung Offenbach,
Flur 5 Nr. 343/13, 355/17, 355/16, 355/15, 355/18 und 345/49
und
im Süden: die Strahlenbergerstraße.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug
dargestellt.
2. Folgende Nutzungen sind durch entsprechende Festsetzungen planungsrechtlich
auszuschließen: sexualisierte Vergnügungsstätten und Gewerbebetriebe
(Sexkinos, Striptease-Lokale, Massagesalons, Bordelle, Saunaclubs u. ä.) sowie
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Der Kartenauszug ist Bestandteil des Originalprotokolls
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.03.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung