Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.05.2006
Eing. Dat. 18.05.2006
Nr. 12
Dez.: I (10)
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach a.M. (ESO) - Kommunale Dienstleistungen - gemäß § 6 Eigenbetriebsgesetz (EBG) in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs;
hier:
von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen sowie deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen
Magistratsvorlage Nr. 143/06 vom 17.05.2006, DS I (A) 12
Die Stadtverordnetenversammlung möge
3 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen zu Mitgliedern der Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach a. M. (ESO) -Kommunale Dienstleistungen-
sowie
deren persönliche Stellvertreter oder Stellvertreterinnen
wählen.
Begründung:
Gemäß § 6 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz sollen der Betriebskommission weitere wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen angehören, deren Anzahl die Betriebssatzung bestimmt.
§ 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs bestimmt, daß drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen der Betriebskommission angehören.
Gemäß § 6 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz erfolgt die Wahl dieser Personen und
ihrer Stellvertreter oder Stellvertreterinnen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.