Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juli 2006
10. Bebauungsplan Nr. 589 (Tempelsee-Süd/Erfaweg)
1. Beschluss über den Plan als Satzung
2. Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 173/06 vom 31.5.2006, DS I (A) 25
Az: 000-0002-01/0790#1023/2006
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 589 (Anlage 1) in der Fassung vom 24.05.2006 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.
2. Begründung zum Bebauungsplan
Die Begründung in der Fassung vom 15.02.2006 (Anlage 2) wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
Die Anlage 2 ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.07.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung