Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juli 2006

 

 

18.      Bebauungsplan Nr. 129 A (Waldhof/Buchenweg)
1. Behandlung der Anregungen und Bedenken
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 200/06 vom 21.6.2006, DS I (A) 20
Az: 000-0002-01/0799#1032/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Behandlung der Anregungen und Bedenken

Die gegen den am 17. November 2005 gebilligten und vom 02.01.2006 bis einschließlich 01.02.2006 öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 129 A vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie folgt behandelt:

1.1 Regierungspräsidium Darmstadt (Anlage 3.1)

Die Anregungen des Regierungspräsidiums Darmstadt, Formulierungen im Kapitel 5 der Begründung zu ändern bzw. den Hinweis auf die Wasserschutzgebietszone IIIB in den Begründungstext einzuarbeiten, werden berücksichtigt.

1.2 Anwohner des Buchenwegs (Anlage 3.2)

Die Anregungen und Bedenken der Anwohner gegen die Ausweisung eines weiteren Baugebiets am Buchenweg bleiben unberücksichtigt.

2. Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 129 A (Waldhof/Buchenweg) in der Fassung vom 24.05.2006 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3. Begründung zum Bebauungsplan

Die Begründung in der Fassung vom 24.05.2006 (Anlage 2) wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.

Die Anlagen 2, 3.1 und 3.2 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.07.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung