Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2006

 

6.         Betreuungsplätze ausbauen, Mittel bereitstellen, in Nachwuchs investieren
Antrag CDU vom 06.07.2006, DS I (A) 42
Az: 000-0002-01/0816#1052/2006
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 06.09.2006, DS I (A) 42/1
Az: 000-0002-01/0816#1094/2006
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 05.10.2006,
DS I (A) 42/2
Az: 000-0002-01/0816#1113/2006
Ergänzungsantrag CDU vom 05.10.2006, DS I (A) 42/3
Az: 000-0002-01/0816#1115/2006
Änderungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 11.10.2006, DS I (A) 42/4
Az: 000-0002-01/0816#1121/2006


Beschlusslage:

DS I (A) 42/4

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einsicht der Landesregierung, dass eine deutliche Verbesserung der Kinderbetreuungssituation nötig ist. Allerdings kritisiert die Stadtverordnetenversammlung, dass das so genannte Bambini-Programm fast ausschließlich aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert wird. Durch die Umverteilung der Gelder des Kommunalen Finanzausgleichs werden der Stadt Offenbach nach jetzigem Stand der Berechnungen rund sechs Millionen Euro an Haushaltsmitteln fehlen. Die Beitragsfreistellung für Eltern auf diese Weise bedeutet, dass die Kommune weniger Geld haben wird, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Hessische Landesregierung auf, statt der bloßen Umverteilung von kommunalen Geldern endlich einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu leisten. Diese Investition in die Zukunft unserer Kinder kann nicht alleine von den Kommunen übernommen werden.

Daher wird die Landesregierung aufgefordert, eine Kompensation aus Landesmitteln für die zu erwartenden Einnahmeverluste der Stadt Offenbach beim Kommunalen Finanzausgleich durch die Einführung des BAMBINI Sonderprogramms zu leisten. Hierbei soll der besonderen sozialen und finanziellen Situation der Stadt Offenbach Rechnung getragen werden. Der Magistrat wird gebeten, mit der Hessischen Landesregierung entsprechende Verhandlungen zu führen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 42/4
Herr Stv. Stirböck (FDP) beantragt getrennte Abstimmung der einzelnen Absätze.

DS I (A) 42/4 Abs. 1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einsicht der Landesregierung, dass eine deutliche Verbesserung der Kinderbetreuungssituation nötig ist. Allerdings kritisiert die Stadtverordnetenversammlung, dass das so genannte Bambini-Programm fast ausschließlich aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert wird. Durch die Umverteilung der Gelder des Kommunalen Finanzausgleichs werden der Stadt Offenbach nach jetzigem Stand der Berechnungen rund sechs Millionen Euro an Haushaltsmitteln fehlen. Die Beitragsfreistellung für Eltern auf diese Weise bedeutet, dass die Kommune weniger Geld haben wird, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern.

DS I (A) 42/4 Abs. 2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Hessische Landesregierung auf, statt der bloßen Umverteilung von kommunalen Geldern endlich einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu leisten. Diese Investition in die Zukunft unserer Kinder kann nicht alleine von den Kommunen übernommen werden.

DS I (A) 42/4 Abs. 3
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Daher wird die Landesregierung aufgefordert, eine Kompensation aus Landesmitteln für die zu erwartenden Einnahmeverluste der Stadt Offenbach beim Kommunalen Finanzausgleich durch die Einführung des BAMBINI Sonderprogramms zu leisten. Hierbei soll der besonderen sozialen und finanziellen Situation der Stadt Offenbach Rechnung getragen werden. Der Magistrat wird gebeten, mit der Hessischen Landesregierung entsprechende Verhandlungen zu führen.

DS I (A) 42/3
Durch Annahme der DS I (A) 42/4 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 42/3:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Kompensation für die zu erwartenden Einnahmeverluste der Stadt Offenbach beim Kommunalen Finanzausgleich durch die Einführung des BAMBINI Sonderprogramms zu leisten. Hierbei soll der besonderen sozialen und finanziellen Situation der Stadt Offenbach Rechnung getragen werden. Der Magistrat wird gebeten, mit der Hessischen Landesregierung  entsprechende Verhandlungen zu führen.

DS I (A) 42/2
Dieser Antrag wird von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass mit der Beitragsfreistellung für Eltern im letzten Kindergartenjahr eine langjährige Forderung der Oppositionsfraktionen im Landtag angegangen wird. Allerdings kritisiert die Stadtverordnetenversammlung, dass das so genannte Bambini-Programm fast ausschließlich aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert wird. Durch die Umverteilung der Gelder des Kommunalen Finanzausgleichs werden der Stadt Offenbach nach jetzigem Stand der Berechnungen rund sechs Millionen Euro an Haushaltsmitteln fehlen. Die Beitragsfreistellung für Eltern auf diese Weise bedeutet, dass die Kommune weniger Geld haben wird, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Hessische Landesregierung auf, statt der bloßen Umverteilung von kommunalen Geldern endlich einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu leisten. Diese Investition in die Zukunft unserer Kinder kann nicht alleine von den Kommunen übernommen werden. Daher wird die Hessische Landesregierung aufgerufen, den Kommunen zur Finanzierung der Beitragsfreiheit eines Kindergartenjahres statt der bloßen Umschichtung von kommunalen Mitteln Landesmittel bereit zu stellen.


DS I (A) 42/1
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 5.10.2006 von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Befreiung der Eltern von Kindergartenbeiträgen im 1. Kindergartenjahr anstatt im 3. Jahr möglich ist.

DS I (A) 42
Durch Annahme der DS I (A) 42/4 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 42

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird gebeten, unverzüglich mit den Trägern der Kindergärten in Offenbach Verhandlungen mit dem Ziel der Befreiung der Eltern von Kindergartenbeiträgen im 3. Kindergartenjahr ab 1.1.2007 aufzunehmen. Der Magistrat soll unverzüglich die Voraussetzungen schaffen, dass  Offenbach Mittel aus dem BAMBINI-Sonderfonds des Landes zur Entlastung der Eltern von Kindergartenbeiträgen im 3. Kindergartenjahr abrufen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt Offenbach die Gelder des Landes auch an die freien Träger von Kindergärten weiterleitet.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.10.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung