Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.08.2006

Eing. Dat. 24.08.2006

 

Nr. 56

 

Dez.: I (Amt 10)

 

 

 

 

Bildung des Ausschusses nach § 7 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO)
hier: Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Antrag Magistratsvorlage Nr. 257/06 vom 23.08.2006, DS I (A) 56


Die Stadtverordnetenversammlung wolle

            den in der Anlage beigefügten einheitlichen
            Wahlvorschlag zur Wahl der Beisitzerinnen
            und Beisitzer in den Widerspruchsausschuss

beschließen.


Begründung:

 

 

Vor der Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte des Magistrats der Stadt Offenbach a. M. bzw. des Oberbürgermeisters der Stadt Offenbach a. M. in Auftragsangelegenheiten ist die jeweilige Widerspruchsführerin bzw. der jeweilige Widerspruchsführer durch einen Ausschuss mündlich zu hören.

 

Der Ausschuss hat die Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten zu erörtern und auf eine gütliche Erledigung des Widerspruchs hinzuwirken.

 

Der Ausschuss setzt sich aus der/dem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern zusammen. Die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer werden für die derzeitige Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Reihenfolge, in der die Beisitzerinnen und Beisitzer zu den Sitzungen des Ausschusses hinzuzuziehen sind, wird vom Oberbürgermeister für jeweils ein Jahr im voraus bestimmt.

 

Die Vorgeschlagenen erfüllen die persönlichen Voraussetzungen.

 

Der als Anlage beigefügte Wahlvorschlag ist als einheitlicher Wahlvorschlag im Sinne des § 55 Abs. 2 HGO konzipiert.

 

Bei Einigung aller anwesenden Stadtverordneten auf den einheitlichen Wahlvorschlag ist der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend, wobei Stimmenthaltungen unberücksichtigt bleiben.

 

Die Beschlussfassung über den einheitlichen Wahlvorschlag erfolgt in offener Abstimmung.

 

Anlage