Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2006



16a.   Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Hospitalstraße (Bauabschnitt 1a) u. von Hospitalstraße bis Geleitsstraße (Bauabschnitt 1b);
hier: Projektbeschluss u. Einstufung gemäß § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 281/06 vom 23.08.2006, DS I (A) 60
Az: 000-0002-01/0835#1074/2006
Ergänzungsantrag CDU vom 31.08.2006, DS I (A) 60/1
Az: 000-0002-01/0835#1088/2006


Beschlusslage:

DS I (A) 60/1 und DS I (A) 60

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Dem Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Geleitsstraße, nach der
    vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
    Ingenieurbüro Kocks Consult entworfenen Planung und der, vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, die sich
    zusammensetzt aus

    Kaiserstraße von Bismarckstraße
    bis Hospitalstraße (BA 1a)                      1.174.000,00 €
    Kaiserstraße von Hospitalstraße
    bis Geleitsstraße (BA 1b)                           896.000,00 €

    Gesamt:                                                      2.070.000,00 €

    einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96970
    „Straßenbau Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Geleitsstraße
    (1. Abschnitt)“ wie folgt bereitgestellt:

    veranschlagte Mittel bis Ende 2005:        100.011,60 €
    Haushaltsplan 2006:                                     20.000,00 €
    Haushaltsplan 2007:                               1.850.000,00 €
    Haushaltsplan 2008:                                    99.988,40 €

    Gesamt:                                                     2.070.000,00 €

3. Im Nachtrag 2006 ist die Verpflichtungsermächtigung von 1.620.000,00 € um
    330.000,00 € auf 1.950.000,00 € zu erhöhen.

    Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2006, im
    Haushaltsplan 2007 und im Investitionsprogramm vorzunehmen.


4. Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die beiden Unterabschnitte BA
    1a und BA 1b getrennt. Die zu erwartende Finanzierung ist danach wie folgt
    vorgesehen:

    Bismarckstraße bis Hospitalstraße (BA 1a)

    Straßenbeiträge:                                          467.000,00 €
    Zuschussmittel GVFG/FAG:                      340.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                                         367.000,00 €
    Gesamt:                                                      1.174.000,00 €

    Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA 1b)

    Straßenbeiträge:                                          335.500,00 €
    Zuschussmittel GVFG/FAG:                      270.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                                         290.500,00 €
    Gesamt:                                                        896.000,00 €

    Gesamtschau:

    Straßenbeiträge gesamt:                           802.500,00 €
    Zuschussmittel GVFG/FAG gesamt:      610.000,00 €
    Kreditmarktmittel gesamt:                       657.500,00 €
                                                                2.070.000,00 €

5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 55.215,69 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
    KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in
    Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main
    vom 22.08.2002 werden für den Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße
    bis Hospitalstraße (BA 1a) sowie  von Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA
    1b) ihre Teileinrichtungen wie folgt eingestuft: Die Fahrbahn und der Gehweg
    werden gem. § 5 Abs. 1 b) StrBS als überwiegend dem innerörtlichen
    Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 50 % der
    beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn, den Gehweg incl.
    Parkflächen und Begleitgrün und gem. § 5 Abs.1 f) Ziff. 2 StrBS 50% der
    beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenentwässerung und
    Straßenbeleuchtung.

7. „Die Verkehrsführung der Bismarckstraße zwischen Waldstraße und
    Kaiserstraße wird gegenläufig gestaltet. Die vorhandenen Trennschweller
    werden entfernt.  Haushaltsmittel sind unter 63000.96930 sowie 63000.96940
    vorhanden bzw. werden eingestellt.“

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 60/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Vorlage I (A) 60 wird um folgende Ziffer 7. ergänzt:

„Die Verkehrsführung der Bismarckstraße zwischen Waldstraße und Kaiserstraße wird gegenläufig gestaltet. Die vorhandenen Trennschweller werden entfernt.  Haushaltsmittel sind unter 63000.96930 sowie 63000.96940 vorhanden bzw. werden eingestellt.“

DS I (A) 60
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Geleitsstraße, nach der
    vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
    Ingenieurbüro Kocks Consult entworfenen Planung und der, vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus

    Kaiserstraße von Bismarckstraße
    bis Hospitalstraße (BA 1a)                               1.174.000,00 €
    Kaiserstraße von Hospitalstraße
    bis Geleitsstraße (BA 1b)                                   896.000,00 €

    Gesamt:                                                         2.070.000,00 €

    einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96970
    „Straßenbau Kaiserstr. von Bismarckstr. bis Geleitsstr. (1. Abschnitt)“ wie folgt
    bereitgestellt:

    veranschlagte Mittel bis Ende 2005:        100.011,60 €
    Haushaltsplan 2006:                                 20.000,00 €
    Haushaltsplan 2007:                           1.850.000,00 €
    Haushaltsplan 2008:                                99.988,40 €

    Gesamt:                                             2.070.000,00 €

3. Im Nachtrag 2006 ist die Verpflichtungsermächtigung von 1.620.000,00 € um
    330.000,00 € auf 1.950.000,00 € zu erhöhen.

    Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2006, im
    Haushaltsplan 2007 und im Investitionsprogramm vorzunehmen.

4. Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die beiden Unterabschnitte BA 1a
    und BA 1b getrennt. Die zu erwartende Finanzierung ist danach wie folgt
    vorgesehen:

    Bismarckstraße bis Hospitalstraße (BA 1a)
    Straßenbeiträge:                                                467.000,00 €
    Zuschussmittel GVFG/FAG:                                340.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                                               367.000,00 €
    Gesamt:                                                         1.174.000,00 €

    Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA 1b)
    Straßenbeiträge:                                                335.500,00 €
    Zuschussmittel GVFG/FAG:                                270.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                                               290.500,00 €
    Gesamt:                                                             896.000,00 €

    Gesamtschau:
    Straßenbeiträge gesamt:                                     802.500,00 €
    Zuschussmittel GVFG/FAG gesamt:                    610.000,00 €
    Kreditmarktmittel gesamt:                                     657.500,00 €
                                                                              2.070.000,00 €


5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 
    55.215,69 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)
    vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung
    mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002
    werden für den Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Hospitalstraße
    (BA 1a) sowie  von Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA 1b) ihre Teileinrichtungen
    wie folgt eingestuft: Die Fahrbahn und der Gehweg werden gem. § 5 Abs. 1 b)
    StrBS als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft.
    Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahr-
    bahn, den Gehweg incl. Parkflächen und Begleitgrün und gem. § 5 Abs.1 f) Ziff. 2
    StrBS 50% der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenentwässerung und
    Straßenbeleuchtung.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.09.2006

Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung