Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2006

 

 

27.      Brandschutzmaßnahmen und Beseitigung von Mängeln an den Elektroanlagen am Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule, Waldstraße 113-115 in 63071 Offenbach a.M.;
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 282/06 vom 23.08.2006, DS I (A) 61
Az: 000-0002-01/0836#1075/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Den Brandschutzmaßnahmen und der Beseitigung von Mängeln an den
    Elektroanlagen am Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule, nach der von der
    EEG in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 270.000,00 € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsstelle 23000.94730 „Albert-Schweitzer-Schule, Brandschutz Priorität
    Ia“

    Haushaltsmittel bis Ende 2005               150.000,00 €
    Haushaltsplan 2006                                  50.000,00 €
    Haushaltsplan 2007                                   70.000,00 €
    Gesamt:                                                  270.000,00 €

3. Zum Zwecke der Beauftragung ist im Nachtrag 2006 eine Verpflichtungs-
    ermächtigung in Höhe von 70.000,00 € einzustellen. Der derzeitige
    Mittelansatz 2006 ist von 130.000,00 € auf 50.000,00 € zu reduzieren und im
    Haushaltsplan 2007 neu einzustellen.

    Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtrag 2006 und Haushaltsplan
    2007 vorzunehmen.

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der
    Gesamtdeckung des Vermögenshaushaltes.

5. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 12.09.2006

Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung