Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.10.2006
Eing. Dat. 09.10.2006
Nr. 72/1
Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 05.10.2006, DS I (A) 72/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main wird ein Paragraph eingefügt, der die Mauer am Haupteingang des Alten Friedhofs zur Nutzung als Mauer des Gedenkens ausweist.
Begründung:
Eine Mauer des Gedenkens soll es Angehörigen ermöglichen, Erinnerungstafeln für Verstorbene anzubringen, für deren Gräber das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Die Einrichtung von Gedenktafeln für als tot erklärte Vermisste sowie für Tote, die im Ausland oder auf See bestattet worden sind, ist laut II (A) Bericht Nr. 807/162 auf Offenbacher Friedhöfen möglich. Aus Kostengründen würde sich die Einrichtung einer ersten Mauer des Gedenkens auf dem Alten Friedhof empfehlen. Da eine schon vorhandene Mauer am Haupteingang genutzt werden könnte, würde die Umgestaltung nur ca. 700 € kosten.
Der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Unterhaltung der Gedenkstelle wäre für Angehörige relativ gering, eine Grabpflege wie bei Urnen- und Erdgräbern entfällt. Die Kosten für das Anbringen einer einzelnen Gedenktafel liegen etwa bei 160 €. Noch schwer einzuschätzen ist, wie sich die Nutzung entwickeln wird und ob dadurch die Nachfrage nach Erd- oder Urnengräbern zurückgehen wird. Daher erscheint die Ausweisung einer Mauer des Gedenkens auf dem Alten Friedhof als Modellversuch sinnvoll.