Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.10.2006
Eing. Dat. 28.09.2006
Nr. 55
Dez.: III (Amt 20)
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 344/06 vom 27.09.2006, DS I (A) 55
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) die Haushaltssatzung 2007 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2007
und der Stellenplan für das Jahr 2007 festgesetzt.
b) das beigefügte Investitionsprogramm 2007 für die Jahre 2006 bis 2010 wird
beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen
Begründung:
Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordneten-versammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 HGO i.V. mit § 2 GemHVO a.F.), ein.
Einzelbeschlüsse zum Haushalts- und Stellenplan müssen dem Satzungsbeschluss vorausgehen, um in der Haushaltssatzung ihren Niederschlag zu finden und um Rechtskraft zu erlangen.
Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.