Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.12.2006

Eing. Dat. 04.12.2006

 

Nr. 105

 

 

 

 

Haushaltsplan 2007, Verwaltungshaushalt
48000 Unterhaltsvorschussleistungen, 24030 Ersatzleistungen von Dritten
Haushaltsbegleitantrag
Antrag CDU vom 04.12.2006, DS I (A) 105

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, dass das Jugendamt zur Erhöhung der Ersatzleistungen und aus prozessökonomischen Gründen künftig Regressansprüche aus Unterhaltsvorschussleistungen gegen den Zahlungsverpflichteten an den jeweiligen Elternteil überträgt, der selbst mit juristischem Beistand eigene Ansprüche gegen den Zahlungsverpflichteten geltend macht. Damit können sowohl die privaten als auch die öffentlichen Ansprüche in einer Rechtsverfolgung geltend gemacht werden.

Begründung:

Regresse bei Eltern, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, müssen intensiviert werden. Durch die Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten gegen Unterhaltsverpflichtete können die Ansprüche der Stadt erfolgreicher durchgesetzt werden. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist strafbar. Dem Jugendamt stehen somit zivilrechtliche wie auch strafrechtliche Instrumentarien zur Durchsetzung der Unterhaltsleistungen als auch der Regresse zur Verfügung.

 

Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Rückabtretung der per Gesetz auf das Jugendamt übergegangenen Unterhaltsansprüche an den berechtigten Elternteil.  Dieser macht dann sowohl die eigenen Ansprüche als auch die Ansprüche der Stadt/Jugendamt gemeinsam in einem Verfahren geltend. Diese ökonomisch sinnvolle und für die Verwaltung auch deutlich arbeitseffizientere Verfahrensweise wird beim Sozialamt bereits erfolgreich angewandt.