Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.12.2006

Eing. Dat. 07.12.2006

 

Nr. 89/2

 

 

Bewahrung christlicher Feste in Kindertagesstätten
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 07.12.2006, DS I (A) 89/2


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die erfolgte Klarstellung der Jugenddezernentin Birgit Simon und des Oberbürgermeisters Horst Schneider, dass traditionelles Liedgut in städtischen Kindertagesstätten nicht verändert werden soll. Sie bekräftigt außerdem die Festlegungen im Qualitätshandbuch des Eigenbetriebes Kindertagestätten Offenbach, die lauten: „Jahreszeiten und kulturelle Feste sind fester Bestandteil des Konzeptes. Die besonderen kulturellen, ethnischen und religiösen Traditionen der Kinder werden berücksichtigt und ihre Familien werden einbezogen.“

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach steht mit den Festlegungen im Qualitätshandbuch in voller Übereinstimmung mit dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan. Dort heißt es im Abschnitt Religiosität und Werteorientierung:

 

„Das Kind (…) entwickelt eine Grundhaltung, die von Wertschätzung und Respekt vor anderen Menschen sowie von Achtung gegenüber der Natur und der Schöpfung geprägt ist. Im Besonderen umfasst dies folgende Bereiche:

(…)

- Den verschiedenen Religionen, deren Religiosität und Glaube offen begegnen

- Grundwissen über zentrale Elemente der christlichabendländischen Kulturen erwerben sowie andere Kulturkreise im Blick haben (…)“

 

Das Nebeneinander von positiver (frei über die Religionsfreiheit entscheiden)  und negativer Religionsfreiheit (das Recht von den Ansprüchen einer jeglichen Religionsgemeinschaft frei zu sein) sowie die zunehmende interkulturelle Zusammensetzung der Bevölkerung haben zur Folge, dass Kinder heute in einem gesellschaftlichen Umfeld aufwachsen, das durch eine Vielfalt von Religionszugehörigkeiten und religiösen Angeboten sowie durch Menschen ohne religiöses Bekenntnis gekennzeichnet ist. Diesem Umstand trägt das Qualitätshandbuch des EKO in hervorragender Weise Rechnung, insbesondere  auch durch die Einbeziehung der Eltern.