Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.12.2006

Eing. Dat. 07.12.2006

 

Nr. 89/3

 

 

Bewahrung christlicher Feste in Kindertagesstätten
Änderungsantrag REP vom 05.12.2006, DS I (A) 89/3


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt die willkürliche Änderung von Textpassagen verschiedener Kinderlieder anlässlich des St. Martinsumzuges der Kindertagesstätte 8 im Stadtteil Lauterborn.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Verfälschung christlicher Lieder durch die Streichung des Bezuges zu Gott und St. Martin im Speziellen oder dem Christentum im Allgemeinen nicht im Sinne der Stadt Offenbach und der Erziehung unserer Kinder sein kann.

Die Stadtverordnetenversammlung sieht die Aufgabe städtischer Erziehungs-einrichtungen nicht darin, eigene Traditionen abzuwandeln oder gar zu verleugnen sondern den Kindern christliches Brauchtum unverfälscht zu vermitteln und im Nebeneinander der unterschiedlichsten Kulturen und Religionen als Leitkultur die gebührende Geltung zu verschaffen.

Der Magistrat wird daher beauftragt zu prüfen und zu berichten,

- wie viele sogenannte 'religionsneutrale' Kindertagesstätten es in der Stadt Offenbach
  gibt und welche dies sind,

- wie sich der Umgang mit christlich-abendländischen Traditionen in den städtischen
  Kindertagesstätten in der Vergangenheit gestaltet hat,

- welche Konsequenzen aus den offensichtlichen Defiziten städtischer Einrichtungen
  bei der Übermittlung christlich-abendländischer Traditionen und Werte an die Kinder
  gezogen werden bzw. wurden,


- inwieweit eine gemeinsame Regelung zwischen städtischen Einrichtungen und den
  Einrichtungen der freien Träger bei der Vermittlung christlich-abendländischer
  Traditionen getroffen werden kann und wie diese aussehen könnte.

Begründung erfolgt mündlich.