Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.02.2006
Eing. Dat. 23.02.2006
Nr. 994
Dez.: I (Amt 80)
Sanierung der Main-Winterdeiche / Inanspruchnahme städtischer Grundstücke
durch das Land Hessen -Wasserwirtschaftsverwaltung-
Antrag Magistratsvorlage Nr. 071/06 vom 22.02.2006, DS I (A) 994
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Stadt Offenbach am Main stimmt der Inanspruchnahme der in der Anlage aufgeführten Grundstücke bzw. Teilflächen durch das Land Hessen –Wasser-wirtschaftsverwaltung-
zu folgenden wesentlichen Bedingungen zu:
1. Tangiert sind insgesamt 77 Grundstücke in den Gemarkungen Bürgel und
Rumpenheim. Bei 43 Grundstücken sollen Teilflächen mit insgesamt rd.
23.000 m² in das Eigentum des Landes übergehen. Im Übrigen werden Flächen
lediglich vorübergehend in Anspruch genommen.
2. Für die nach Abschluss der Baumaßnahme vorgesehene Grundstücksumlegung wird
der jeweils vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelte Bodenpreis zu
Grunde gelegt (gesamt rd. 230.000,00 EUR). Hierfür wird zu gegebener Zeit eine
separate Vorlage eingebracht.
3. Seitens des Landes werden Ernte-/Aufwuchsentschädigungen gemäß einer
Richtwerttabelle des Regierungspräsidiums gezahlt.
4. Die lediglich vorübergehend genutzten Grundstücke werden nach Ende der
Baumaßnahme in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.
Begründung:
Im Rahmen des Hochwasserschutzes in Hessen ist ab Mitte des Jahres 2006 bis voraussichtlich Ende 2008 die Sanierung der Main-Winterdeiche in den Gemarkungen Bürgel und Rumpenheim geplant.
Der Sanierungsabschnitt beginnt am Deichtor in Höhe des ALLESSA-Chemie-Werkes an der Offenbacher Straße in Bürgel und endet Main-aufwärts ca. 170 m vor der Gemarkungsgrenze Rumpenheim/Mühlheim. Die Hochwasserschutzanlagen innerhalb der Ortslage Rumpenheim sind nicht Gegenstand des Sanierungsabschnittes, da diese sich nicht im Eigentum des Landes Hessen befinden.
In diesem Zusammenhang wurden alle tangierten Grundstückseigentümer vom Regierungspräsidium Darmstadt angeschrieben zum Zwecke der Abgabe einer so genannten Besitzüberlassungserklärung. Hiermit wird unwiderruflich das Einverständnis erklärt, dass das Land die Arbeiten durchführen kann und die erforderlichen Teilflächen an das Land veräußert werden.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen soll der vorgesehene neue Fußweg entlang der Deiche in das Eigentum der Stadt übertragen werden. Der Tausch der Grundstücke wird voraussichtlich im Jahr 2009 in Form einer Umlegung durchgeführt.
Anlagen:
Grundstücksaufstellung
Plan